📢 Morgen findet im Gesundheitsausschuss eine #öffentlicheAnhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur #Reform der #Notfallversorgung“ statt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (#Zi) ist als sachverständige Institution eingeladen. Der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried erklärt dazu: 🧭 Der Gesetzentwurf zielt auf eine bessere Steuerung in der Akut- und #Notfallversorgung. Damit sollen insbesondere die #Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass an ausgewählten Krankenhausstandorten Integrierte Notfallzentren (#INZ) eingerichtet werden. Diese zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass eine Bereitschaftspraxis in unmittelbarer Nähe zur Notaufnahme besteht und sich Hilfesuchende an einem Tresen als zentrale Anlaufstelle vorstellen. Durch sichere #Ersteinschätzungsverfahren soll geprüft werden, welche Dringlichkeit und welcher Behandlungsbedarf im Einzelfall besteht. Hilfesuchende, die keine unmittelbare Behandlung in der Notaufnahme benötigen, sollen in die #Bereitschaftspraxis am Standort oder zu Praxisöffnungszeiten in eine nahegelegene #Kooperationspraxis geleitet werden. ⚠️ Blieben die bisherigen ‚Trampelpfade‘ in die Notaufnahmen bestehen, würde insbesondere in den Ballungsräumen ein relevanter Anteil der Akutfälle weiterhin fehlgeleitet. Dies zeigt die Berechnung des Fallzahlanteils aller 2023 ambulant an Notaufnahmen behandelten Fälle an Standorten mit oder ohne Bereitschaftspraxis. In Ballungsräumen wie #Hamburg und #Berlin werden rund 59 bzw. 58 Prozent aller ambulanten Notfälle an Standorten ohne Bereitschaftspraxis behandelt. In der Region #Nordrhein (Regierungsbezirke #Köln und #Düsseldorf) liegt der Anteil bei 38 Prozent, in #Bayern bei knapp 29 Prozent. 🚨 Um die besonderen Angebote der Akut- und Notfallversorgung aber weiterhin leistungsfähig zu halten und um die Notfallversorgung an den besser ausgestatteten Standorten zu konzentrieren, muss strikt vermieden werden, dass aus der Regelversorgung mehr Akutfälle in die Notfallversorgung gezogen werden. Bereits geringfügige Verschiebungen akuter Inanspruchnahmeanlässe aus der Regelversorgung in Richtung Notfallversorgung können diese weitgehend lahmlegen. Die Ziele der Notfallreform würden konterkariert. Deshalb dürfen keine zusätzlichen Angebote geschaffen werden, die Versicherten nahelegen, sich an die Akut- oder Notfallversorgung zu wenden, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist Entdecken Sie jetzt: ➡️ Vollständiges Presse-Statement zum Nachlesen: 🔗 https://buff.ly/3NRGvrV
Beitrag von Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Relevantere Beiträge
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Die Bundesländer prüfen derzeit die Auswirkungen der geplanten #Krankenhausreform auf ihre Regionen und Strukturen vor Ort. Eine erste Bilanz zeigt ein gemischtes Bild, manche Bundesländer gehen von einer Verbesserung der Versorgung aus, andere erkennen kaum einen Unterschied oder fürchten eine Verschlechterung. Allerdings befinden sich die meisten Länder noch mitten in den Prüfungen. Zudem kritisieren viele Länder das Instrument und bemängeln unzureichende Analysemöglichkeiten... https://lnkd.in/eGFg48v3?
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Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung, zum Referentenentwurf #Notfallreform: "Eine Reform der #Notfallversorgung ist seit langem überfällig, um die strukturelle Überforderung der Notfalleinrichtungen durch sinnvolle Steuerung abzuwenden. Was wir brauchen, ist eine bedarfsgerechte und an den Interessen der Patientinnen und Patienten orientierte Notfallversorgung. Die Reform kann jedoch nur gelingen, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, um eine effiziente, transparente und auf bundeseinheitlichen Kriterien basierende Angebotsstruktur zu erreichen. 👉 Sehr zu begrüßen ist das im Referentenentwurf formulierte Ziel einer stärkeren Strukturierung und damit bundesweiten Vergleichbarkeit der Notfallversorgung. Ein standardisiertes erstes Einschätzungsverfahren soll dazu beitragen, dass die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene gewährleistet wird, also in die stationäre Notaufnahme, in eine ambulante Not- bzw. Bereitschaftspraxis oder in die ärztliche Regelversorgung. Diese verbesserte #Patientensteuerung soll unter anderem durch den Ausbau und die Stärkung des ärztlichen #Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) (Rufnummer 116 117) sowie deren digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) erfolgen. Durch die geplante Koordination der Notfallversorgung über die Rufnummern würde den Patientinnen und Patienten künftig die bisher oft schwierige Entscheidung abgenommen, ob sie direkt eine Notaufnahme anfahren oder in einer Praxis Hilfe suchen sollen. 👉 Die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) ist flächendeckend geplant sowie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), wenn es die Kapazitäten zulassen. Die INZ und KINZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (der sogenannte "gemeinsame Tresen"), die entscheidet, in welcher Einrichtung die betroffene Person behandelt werden soll. Aus TK-Sicht ist es unabdingbar, dass sich die Standortbestimmung von INZ und KINZ nach bundeseinheitlichen Kriterien und dem Versorgungsbedarf richtet. Bezogen auf die Ersteinschätzungsstellen ist es vor allem wichtig, dass ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren entwickelt wird, das den medizinischen Behandlungsbedarf sowie die geeignete Versorgungsebene bestimmt. 👉 Als Strukturreform ist das Notfallgesetz von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Eine alleinige Reform der Notfallversorgung ohne eine gleichzeitige Reform des #Rettungsdienst|es geht jedoch nicht weit genug. Hier sollte dringend nachgebessert werden, um eine Reform aus einem Guss hinzubekommen." Clemens Hoch Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
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🚑 Heute berät das Bundeskabinett den #Referentenentwurf für eine Reform der #Notfallversorgung. Hierzu hat sich TK-Landesvertretungsleiter Jörn Simon schon vor einigen Wochen geäußert. Deshalb hier sein weiterhin aktuelles Statement: "Eine Reform der Notfallversorgung ist seit langem überfällig, um die strukturelle Überforderung der Notfalleinrichtungen durch sinnvolle Steuerung abzuwenden. Was wir brauchen, ist eine bedarfsgerechte und an den Interessen der Patientinnen und Patienten orientierte Notfallversorgung. Die Reform kann jedoch nur gelingen, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, um eine effiziente, transparente und auf bundeseinheitlichen Kriterien basierende Angebotsstruktur zu erreichen. 👉 Sehr zu begrüßen ist das im Referentenentwurf formulierte Ziel einer stärkeren Strukturierung und damit bundesweiten Vergleichbarkeit der Notfallversorgung. Ein standardisiertes erstes Einschätzungsverfahren soll dazu beitragen, dass die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene gewährleistet wird, also in die stationäre Notaufnahme, in eine ambulante Not- bzw. Bereitschaftspraxis oder in die ärztliche Regelversorgung. Diese verbesserte #Patientensteuerung soll unter anderem durch den Ausbau und die Stärkung des ärztlichen #Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) (Rufnummer 116 117) sowie deren digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) erfolgen. Durch die geplante Koordination der Notfallversorgung über die Rufnummern würde den Patientinnen und Patienten künftig die bisher oft schwierige Entscheidung abgenommen, ob sie direkt eine Notaufnahme anfahren oder in einer Praxis Hilfe suchen sollen. 👉 Die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) ist flächendeckend geplant sowie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), wenn es die Kapazitäten zulassen. Die INZ und KINZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (der sogenannte "gemeinsame Tresen"), die entscheidet, in welcher Einrichtung die betroffene Person behandelt werden soll. Aus TK-Sicht ist es unabdingbar, dass sich die Standortbestimmung von INZ und KINZ nach bundeseinheitlichen Kriterien und dem Versorgungsbedarf richtet. Bezogen auf die Ersteinschätzungsstellen ist es vor allem wichtig, dass ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren entwickelt wird, das den medizinischen Behandlungsbedarf sowie die geeignete Versorgungsebene bestimmt. 👉 Als Strukturreform ist das Notfallgesetz von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Eine alleinige Reform der Notfallversorgung ohne eine gleichzeitige Reform des #Rettungsdienst|es geht jedoch nicht weit genug. Hier sollte dringend nachgebessert werden, um eine Reform aus einem Guss hinzubekommen." Matthias Mieves
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Im Rahmen der Usergroup „Analytik in der Krankenversicherung“ der Gesundheitsforen Leipzig werden unsere Kollegin Dr. Nina Müller und Timo Sauer von der BKK mkk am 22. Oktober 2024 ihre Erfahrungen aus der Entwicklung des #Versorgungsradars teilen. Sie zeigen, wie durch innovative Ansätze Mehrwerte für #Krankenkassen und Versicherte geschaffen und ein Anwendungsfall gemäß #§25b SGB V erfolgreich umgesetzt werden konnte. Der lange Atem, den wir mit der mkk zusammen bewiesen haben, hat sich ausgezahlt: Wo zuvor noch eine notwendige Rechtsgrundlage zur Datennutzung fehlte, ist diese nun mit der Einführung des § 25b SGB V und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes gegeben. Der Versorgungsradar analysiert Routinedaten zu Krankenhausaufenthalten, um proaktiv Informationsbedarfe zum Thema #Pflege aufzudecken. Dies ermöglicht der #Pflegekasse, zur rechten Zeit an der Seite von Betroffenen zu sein und sie bestmöglich zu unterstützen. So wird die #Versorgung verbessert und gleichzeitig Prozesskosten (durch z.B. fehlerhafte Anträge) verringert – ein echter Mehrwert für alle Beteiligten!
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Reform der #Notfallversorgung – jetzt geht es endlich voran! 👏 🏥 Die Reform ist ein wichtiger Schritt, um die strukturelle Überforderung der Notfalleinrichtungen durch sinnvolle Steuerung abzuwenden. Wir begrüßen das Ziel einer stärkeren Strukturierung durch ein standardisiertes, bundesweit einheitliches erstes Einschätzungsverfahren! 👈 👉 Patientinnen und Patienten werden künftig zielgenauer auf die stationäre Notaufnahme, in eine ambulante Not- bzw. Bereitschaftspraxis oder in die ärztliche Regelversorgung verwiesen. 📞 Die bessere Patientensteuerung soll unter anderem erreicht werden, indem der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (Rufnummer 116 117) ausgebaut und gestärkt wird. Zudem wird er digital mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) vernetzt. Die geplante Koordination der Notfallversorgung über die Rufnummern würde dazu führen, dass Betroffene gleich die richtige Stelle kontaktieren könnten. Zentrale Anlaufstellen für Notfälle wären künftig die flächendeckend geplanten Integrierten Notfallzentren, kurz INZ. 🧒 👧 Wenn Kapazitäten vorhanden sind, stünden auch die Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, kurz KINZ, bereit. Die INZ und KINZ setzen sich zusammen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. An den sogenannten gemeinsamen Tresen wird die passende Einrichtung für die betroffenen Personen vermittelt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren entwickelt wird, um den medizinischen Behandlungsbedarf sowie die geeignete Versorgungsebene zu bestimmen. Sollte das Gesetz wie geplant Anfang 2025 in Kraft treten, wäre dies ein Meilenstein für eine verbesserte Versorgung der Menschen in unserem Land. Noch größer wäre der Meilenstein, wenn zeitgleich auch der Rettungsdienst reformiert werden könnte. 🚑
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Wie kann die Reform der Notfallversorgung in Deutschland die Gesundheitsversorgung verbessern? 🚑 Heute wird im Bundestag die Reform der Notfallversorgung debattiert, die für viele Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat das Ziel, die Notfallversorgung effizienter und besser vernetzt zu gestalten. 1. Vernetzung der Versorgungsbereiche Die Einführung einer Akutleitstelle wird die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle übernehmen. Diese neue Stelle wird eng mit den Rettungsleitstellen zusammenarbeiten, um eine bedarfsgerechte Steuerung von Hilfesuchenden zu gewährleisten. 🔗 2. Digitale Fallübergabe Die medienbruchfreie Übermittlung bereits erhobener Daten wird eine schnellere und effektivere Versorgung ermöglichen und gleichzeitig die Notaufnahmen sowie Rettungsdienste entlasten. 💻⚡ 3. Integrierte Notfallzentren Diese neuen Versorgungsstrukturen kombinieren die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, um eine durchgehende ambulante medizinische Erstversorgung sicherzustellen. 🏥🤝 4. Telemedizin und aufsuchende Versorgung Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, telemedizinische und aufsuchende Versorgungsangebote bereitzustellen, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf zeitnah versorgt werden. 📞🩺 Fazit Die Reform könnte die Notfallversorgung erheblich verbessern und gleichzeitig die Belastung der bestehenden Strukturen verringern. Lassen Sie uns hoffen, dass die heutige Debatte konstruktiv verläuft und die notwendigen Schritte zur Umsetzung schnell eingeleitet werden. Die Zukunft der Notfallversorgung hängt von der Bereitschaft aller Beteiligten ab, sich auf diese Veränderungen einzulassen und innovative Lösungen zu finden. 🌟 #Notfallversorgung #Gesundheitsreform #Telemedizin #Gesundheitssystem #IntegrierteVersorgung #InnovationImGesundheitswesen #Pflege #Gesundheitswesen #Patientenversorgung #KassenärztlicheVereinigung #Bundestag https://lnkd.in/dDG4E39H
Deutscher Bundestag - Reform der Notfallversorgung
bundestag.de
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Rückforderungen von Notfallpauschalen nach Bundesgerichtsurteil Den Aufruf der Zürcher Ärztegesellschaft (AGZ) kann ich nur unterstützen. Nach dem vermeintlich "klärenden" Bundesgerichtsurteil herrscht grosse Verunsicherung. Notfälle gehen i.d.R. mit einem betriebswirtschaftlichen Mehraufwand einher. Ist dieser nicht mehr gedeckt oder besteht auch noch die Gefahr von unabsehbaren Rückforderungsbegehren und langwierigen Rechtsverfahren, besteht die Gefahr, dass sich aus Furcht vor Rückforderungen auch die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen überlegen, in welche Umfang Notfälle überhaupt noch beurteilt werden können. Einige Akteuere in der Schweiz sind sind auf dem besten Weg, insbesondere die Hausarztmedizin und die Notfallversorgung zu torpedieren und zu vernichten. In Zeiten des Ärzte- und Fachkräftemangels im Gesundheitswesen würde es Versicherern und Bundesgericht gut anstehen, die Folgen ihres Tuns und ihrer Entscheide sorgfältig(er) abzuwägen, vorgängig mit den Ärzteorganisationen nach guten Lösungen zu suchen und Ressourcen und Nerven der Betroffenen zu schonen!
Zürcher Ärzte warnen: Notfall-Versorgung gefährdet
medinside.ch
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Auch das Brennpunkt-Thema Zentrale Notaufnahme stand im Fokus einer intensiven Talk-Session bei uns am Stand. Dr. Sandra Döpker, Leitende Ärztin Notfallmedizin Zentrale Notaufnahme Knappschaftskrankenhaus Dortmund und Thorsten Schindler, Fachbereichsleiter Kunde & Leistung der KNAPPSCHAFT sprachen über die Herausforderungen wie Überlastung und Stoßzeiten in Notaufnahmen sowie die Bedeutung einer Reform der Notfallmedizin. Die Verbesserung der Patientensteuerung und die enge Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern sind als Schlüssel zur Effizienzsteigerung hervorgehoben worden. Eine gemeinsame Plattform für Patientendaten wurde als Maßnahme genannt, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Versorgung zu optimieren. Die Integration des Rettungsdienstes in die Notfallreform ist ebenfalls als wichtig betont worden, um unnötige Fahrten zu reduzieren und die Versorgung akuter Notfälle zu verbessern. Die Diskussion verdeutlichte die Komplexität der aktuellen Herausforderungen und hat Wege aufgezeigt, wie strukturelle Reformen zu einer verbesserten Notfallversorgung führen können. #hsk24 #hauptstadtkongress #knappschaftkliniken #klinikverbund #KNAPPSCHAFT #gesundheitswesen #zukunftgestalten #notaufnahme #zna #notfallmedizin #reform
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Die von der Politik angekündigte #Krankenhausreform verspätet sich und lässt wichtige Fragen offen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung und der praktischen Umsetzung. In Niedersachsen sehen bereits 60% der Krankenhäuser ihre Existenz gefährdet. Während ein Krisengipfel anberaumt wird, mahnen Beteiligte zur Eile und fordern konkrete Maßnahmen gegen den drohenden Verlust essentieller Versorgungsstrukturen... https://lnkd.in/eqRSRZRh
NKG diskutiert über die Krankenhausreform
kma-online.de
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Gerald Gaß: Die Krankenhausreform ist kein Selbstläufer Die Deutsche #Krankenhausgesellschaft (DKG) und der AOK-Bundesverband fordern dringende #Nachbesserungen an der #Krankenhausreform, um flächendeckende #Patientenversorgung und wirtschaftliche Stabilität sicherzustellen. #Bürokratieabbau, eine qualitätsorientierte Planung und zügige #Reformen in der Notfallversorgung sind essenzielle #Maßnahmen, um Vertrauen in das #Gesundheitssystem zurückzugewinnen. Die Deutsche #Krankenhausgesellschaft (DKG) und der AOK-Bundesverband fordern von der kommenden Bundesregierung umfassende Nachbesserungen an der Krankenhausreform, die 2024 beschlossen wurde. DKG-Vorstand Gerald Gaß kritisiert die aktuellen #Fristen der Vorhaltekostenfinanzierung und plädiert für eine Ergänzung der DRG-#Finanzierung um #Strukturkosten. Auch die Bürokratiebelastung müsse reduziert und die Krankenhausplanung mit klaren #Qualitätskriterien versehen werden, da die Reform ansonsten zu #Fehlentscheidungen führen könnte. Gaß fordert zudem eine stärkere Integration von #Krankenhäusern in die ambulante #Versorgung und betont die Bedeutung einer zügigen Notfallreform sowie einer verbesserten #Fachkräftesicherung. Eine #Umfrage zeigt, dass 36 Prozent der #Bevölkerung eine Verschlechterung durch die #Reform befürchten, was den dringenden Handlungsbedarf untermauert. Carola Reimann, Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, unterstützt die Forderungen und appelliert an Bund und Länder, die Expertise von Fachleuten in die Reform einzubeziehen und pragmatische Lösungen zu finden, um langfristig Stabilität und Qualität im Gesundheitssystem zu gewährleisten...
Krankenhäuser wollen zügige Korrekturen bei der Krankenhausreform
aerzteblatt.de
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