📢 Morgen findet im Gesundheitsausschuss eine #öffentlicheAnhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur #Reform der #Notfallversorgung“ statt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (#Zi) ist als sachverständige Institution eingeladen. Der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried erklärt dazu: 🧭 Der Gesetzentwurf zielt auf eine bessere Steuerung in der Akut- und #Notfallversorgung. Damit sollen insbesondere die #Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass an ausgewählten Krankenhausstandorten Integrierte Notfallzentren (#INZ) eingerichtet werden. Diese zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass eine Bereitschaftspraxis in unmittelbarer Nähe zur Notaufnahme besteht und sich Hilfesuchende an einem Tresen als zentrale Anlaufstelle vorstellen. Durch sichere #Ersteinschätzungsverfahren soll geprüft werden, welche Dringlichkeit und welcher Behandlungsbedarf im Einzelfall besteht. Hilfesuchende, die keine unmittelbare Behandlung in der Notaufnahme benötigen, sollen in die #Bereitschaftspraxis am Standort oder zu Praxisöffnungszeiten in eine nahegelegene #Kooperationspraxis geleitet werden. ⚠️ Blieben die bisherigen ‚Trampelpfade‘ in die Notaufnahmen bestehen, würde insbesondere in den Ballungsräumen ein relevanter Anteil der Akutfälle weiterhin fehlgeleitet. Dies zeigt die Berechnung des Fallzahlanteils aller 2023 ambulant an Notaufnahmen behandelten Fälle an Standorten mit oder ohne Bereitschaftspraxis. In Ballungsräumen wie #Hamburg und #Berlin werden rund 59 bzw. 58 Prozent aller ambulanten Notfälle an Standorten ohne Bereitschaftspraxis behandelt. In der Region #Nordrhein (Regierungsbezirke #Köln und #Düsseldorf) liegt der Anteil bei 38 Prozent, in #Bayern bei knapp 29 Prozent. 🚨 Um die besonderen Angebote der Akut- und Notfallversorgung aber weiterhin leistungsfähig zu halten und um die Notfallversorgung an den besser ausgestatteten Standorten zu konzentrieren, muss strikt vermieden werden, dass aus der Regelversorgung mehr Akutfälle in die Notfallversorgung gezogen werden. Bereits geringfügige Verschiebungen akuter Inanspruchnahmeanlässe aus der Regelversorgung in Richtung Notfallversorgung können diese weitgehend lahmlegen. Die Ziele der Notfallreform würden konterkariert. Deshalb dürfen keine zusätzlichen Angebote geschaffen werden, die Versicherten nahelegen, sich an die Akut- oder Notfallversorgung zu wenden, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist Entdecken Sie jetzt: ➡️ Vollständiges Presse-Statement zum Nachlesen: 🔗 https://buff.ly/3NRGvrV
Beitrag von Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Relevantere Beiträge
-
Die Bundesländer prüfen derzeit die Auswirkungen der geplanten #Krankenhausreform auf ihre Regionen und Strukturen vor Ort. Eine erste Bilanz zeigt ein gemischtes Bild, manche Bundesländer gehen von einer Verbesserung der Versorgung aus, andere erkennen kaum einen Unterschied oder fürchten eine Verschlechterung. Allerdings befinden sich die meisten Länder noch mitten in den Prüfungen. Zudem kritisieren viele Länder das Instrument und bemängeln unzureichende Analysemöglichkeiten... https://lnkd.in/eGFg48v3?
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Die Diskussion um die Begrenzung der Hospitalisierungsdauer auf 48 Stunden im Gesundheits- und Notfallzentrum Wattwil, betrieben von der Berit Klinik, spiegelt einen tiefgreifenden Konflikt zwischen verschiedenen Interessengruppen wider Die St. Galler Regierung setzt auf eine strikte Limitierung der Aufenthaltsdauer für Notfallpatienten auf zwei Nächte, basierend auf der Annahme, dass eine klare Abgrenzung zwischen Gesundheits- und Notfallzentren und Akutspitälern erforderlich ist: "Diese Politik soll eine effiziente Ressourcennutzung im Gesundheitssystem sicherstellen und entspricht der ursprünglichen Spitalstrategie, die für Gesundheits- und Notfallzentren stationäre Behandlungen von höchstens 24 Stunden vorsah. Die Berit Klinik und unterstützende politische Vorstöße lehnen diese Beschränkung ab und betonen die negative Auswirkung auf die Fähigkeit der Klinik, umfassende Notfallversorgung anzubieten. Sie argumentieren, dass die Klinik effektiv zur Entlastung des regionalen Gesundheitssystems beiträgt und eine solche Einschränkung die Attraktivität des Standorts für qualifizierte Ärzte mindert. Darüber hinaus wurde im Sommer 2023 vom Gesundheitsdepartement kommuniziert, dass nur noch Aufenthalte von maximal zwei Nächten akzeptiert und vergütet werden, obwohl zuvor Patienten in Einzelfällen bis zu acht oder neun Nächte hospitalisiert wurden. . Der Toggenburger Ärzteverein und die Region Toggenburg unterstreichen die essentielle Rolle des Zentrums für die regionale medizinische Versorgung und warnen vor einer Gefährdung der Gesundheitsversorgung durch die Regierungsvorgaben. Sie heben hervor, dass das Zentrum einen wesentlichen Teil des regionalen Notfalldienstes übernimmt und die Beschränkung die Versorgungslücke verschärfen könnte. Insbesondere wird auf die Schwierigkeiten verwiesen, die entstehen, wenn betagte Patienten für Untersuchungen weite Wege auf sich nehmen müssen. https://lnkd.in/dWgQ4imY "Die Argumentation gegen die Beschränkung erscheint insgesamt stichhaltiger, da sie die spezifischen Bedürfnisse der Bevölkerung, die Notwendigkeit einer flexiblen Notfallversorgung und die Unterstützung des lokalen Ärztenetzes betont. Die Diskussion zeigt deutlich, dass eine Anpassung der Vorgaben notwendig sein könnte, um eine bedürfnisorientierte und zugängliche medizinische Versorgung in Toggenburg zu gewährleisten. Die Forderung nach einer flexibleren Handhabung der Aufenthaltsdauer reflektiert das Bestreben, eine praktikable Lösung für die regionale Gesundheitsversorgung zu finden, die sowohl medizinische als auch soziale Aspekte berücksichtigt und die Versorgungsqualität für die Bevölkerung sicherstellt."
Notfallzentrum Wattwil: Ärzteverein wehrt sich beim Kanton
tagblatt.ch
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
🚑 Heute berät das Bundeskabinett den #Referentenentwurf für eine Reform der #Notfallversorgung. Hierzu hat sich TK-Landesvertretungsleiter Jörn Simon schon vor einigen Wochen geäußert. Deshalb hier sein weiterhin aktuelles Statement: "Eine Reform der Notfallversorgung ist seit langem überfällig, um die strukturelle Überforderung der Notfalleinrichtungen durch sinnvolle Steuerung abzuwenden. Was wir brauchen, ist eine bedarfsgerechte und an den Interessen der Patientinnen und Patienten orientierte Notfallversorgung. Die Reform kann jedoch nur gelingen, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, um eine effiziente, transparente und auf bundeseinheitlichen Kriterien basierende Angebotsstruktur zu erreichen. 👉 Sehr zu begrüßen ist das im Referentenentwurf formulierte Ziel einer stärkeren Strukturierung und damit bundesweiten Vergleichbarkeit der Notfallversorgung. Ein standardisiertes erstes Einschätzungsverfahren soll dazu beitragen, dass die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene gewährleistet wird, also in die stationäre Notaufnahme, in eine ambulante Not- bzw. Bereitschaftspraxis oder in die ärztliche Regelversorgung. Diese verbesserte #Patientensteuerung soll unter anderem durch den Ausbau und die Stärkung des ärztlichen #Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) (Rufnummer 116 117) sowie deren digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) erfolgen. Durch die geplante Koordination der Notfallversorgung über die Rufnummern würde den Patientinnen und Patienten künftig die bisher oft schwierige Entscheidung abgenommen, ob sie direkt eine Notaufnahme anfahren oder in einer Praxis Hilfe suchen sollen. 👉 Die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) ist flächendeckend geplant sowie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), wenn es die Kapazitäten zulassen. Die INZ und KINZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (der sogenannte "gemeinsame Tresen"), die entscheidet, in welcher Einrichtung die betroffene Person behandelt werden soll. Aus TK-Sicht ist es unabdingbar, dass sich die Standortbestimmung von INZ und KINZ nach bundeseinheitlichen Kriterien und dem Versorgungsbedarf richtet. Bezogen auf die Ersteinschätzungsstellen ist es vor allem wichtig, dass ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren entwickelt wird, das den medizinischen Behandlungsbedarf sowie die geeignete Versorgungsebene bestimmt. 👉 Als Strukturreform ist das Notfallgesetz von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Eine alleinige Reform der Notfallversorgung ohne eine gleichzeitige Reform des #Rettungsdienst|es geht jedoch nicht weit genug. Hier sollte dringend nachgebessert werden, um eine Reform aus einem Guss hinzubekommen." Matthias Mieves
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Reform der #Notfallversorgung – jetzt geht es endlich voran! 👏 🏥 Die Reform ist ein wichtiger Schritt, um die strukturelle Überforderung der Notfalleinrichtungen durch sinnvolle Steuerung abzuwenden. Wir begrüßen das Ziel einer stärkeren Strukturierung durch ein standardisiertes, bundesweit einheitliches erstes Einschätzungsverfahren! 👈 👉 Patientinnen und Patienten werden künftig zielgenauer auf die stationäre Notaufnahme, in eine ambulante Not- bzw. Bereitschaftspraxis oder in die ärztliche Regelversorgung verwiesen. 📞 Die bessere Patientensteuerung soll unter anderem erreicht werden, indem der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (Rufnummer 116 117) ausgebaut und gestärkt wird. Zudem wird er digital mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) vernetzt. Die geplante Koordination der Notfallversorgung über die Rufnummern würde dazu führen, dass Betroffene gleich die richtige Stelle kontaktieren könnten. Zentrale Anlaufstellen für Notfälle wären künftig die flächendeckend geplanten Integrierten Notfallzentren, kurz INZ. 🧒 👧 Wenn Kapazitäten vorhanden sind, stünden auch die Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, kurz KINZ, bereit. Die INZ und KINZ setzen sich zusammen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. An den sogenannten gemeinsamen Tresen wird die passende Einrichtung für die betroffenen Personen vermittelt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren entwickelt wird, um den medizinischen Behandlungsbedarf sowie die geeignete Versorgungsebene zu bestimmen. Sollte das Gesetz wie geplant Anfang 2025 in Kraft treten, wäre dies ein Meilenstein für eine verbesserte Versorgung der Menschen in unserem Land. Noch größer wäre der Meilenstein, wenn zeitgleich auch der Rettungsdienst reformiert werden könnte. 🚑
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Im Rahmen der Usergroup „Analytik in der Krankenversicherung“ der Gesundheitsforen Leipzig werden unsere Kollegin Dr. Nina Müller und Timo Sauer von der BKK mkk am 22. Oktober 2024 ihre Erfahrungen aus der Entwicklung des #Versorgungsradars teilen. Sie zeigen, wie durch innovative Ansätze Mehrwerte für #Krankenkassen und Versicherte geschaffen und ein Anwendungsfall gemäß #§25b SGB V erfolgreich umgesetzt werden konnte. Der lange Atem, den wir mit der mkk zusammen bewiesen haben, hat sich ausgezahlt: Wo zuvor noch eine notwendige Rechtsgrundlage zur Datennutzung fehlte, ist diese nun mit der Einführung des § 25b SGB V und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes gegeben. Der Versorgungsradar analysiert Routinedaten zu Krankenhausaufenthalten, um proaktiv Informationsbedarfe zum Thema #Pflege aufzudecken. Dies ermöglicht der #Pflegekasse, zur rechten Zeit an der Seite von Betroffenen zu sein und sie bestmöglich zu unterstützen. So wird die #Versorgung verbessert und gleichzeitig Prozesskosten (durch z.B. fehlerhafte Anträge) verringert – ein echter Mehrwert für alle Beteiligten!
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Dringender Handlungsaufruf der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) In einer kürzlich abgehaltenen Pressekonferenz adressierte die DKG die kritischen Herausforderungen, mit denen das deutsche Gesundheitssystem konfrontiert ist. Die alarmierenden Entwicklungen, getrieben durch einen sogenannten kalten Strukturwandel, bedrohen die Stabilität und Qualität unserer Patientenversorgung. Die finanziellen Schwierigkeiten, die durch Inflation und ausbleibende finanzielle Anpassungen verstärkt werden, bringen Krankenhäuser an den Rand ihrer Belastbarkeit. Selbst anstehende Änderungen durch das neue Transparenzgesetz scheinen nicht auszureichen, um die wachsende Welle von Insolvenzen abzuwenden oder die Versorgungssicherheit nachhaltig zu stärken. Die unmittelbaren Auswirkungen dieser Situation sind gravierend: Schließungen von Abteilungen und Einrichtungen, gefährdete Geburtshilfe und eingeschränkte Notfallversorgung zeichnen ein düsteres Bild für die Zukunft der medizinischen Versorgung in Deutschland. Besonders betroffene Bereiche wie die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Psychiatrie benötigen dringende Aufmerksamkeit und Unterstützung. Die DKG appelliert für ein sofortiges und entschiedenes Handeln, um die Grundversorgung zu sichern und die Qualität der Patientenbetreuung zu gewährleisten. Es ist ein Aufruf an alle Beteiligten, sich für die nachhaltige Stärkung unseres Gesundheitssystems einzusetzen. Für weiterführende Informationen und um die Pressekonferenz einzusehen, besuchen Sie bitte https://lnkd.in/eZq8Ff_X
Kalter Strukturwandel gefährdet zunehmend die Patientenversorgung
dkgev.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
🚑 Heute berät das Bundeskabinett den Referentenentwurf für eine Reform der #Notfallversorgung. Am Ende müssen wir mit der #Notfallreform erreichen, dass Patient:innen in das Hilfsangebot geleitet werden, das für ihr Anliegen am besten geeignet ist. Dafür benötigen wir eine einheitliche und strukturierte Ersteinschätzung - egal ob bei einer telefonischen Kontaktaufnahme oder bei einem Besuch im Integrierten Notfallzentrum (INZ). Eine bessere Patientensteuerung wird die Fachkräfte in der Notfallversorgung entlasten und auch dazu führen, dass sich weniger Menschen ohne Behandlungsbedarf ungesteuert in medizinische Versorgung begeben. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist der Blick auf die Ressourcen besonders wichtig. Damit die Notfallreform gelingt, müssen folgende Punkte aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) umgesetzt werden: ⛑ #Rettungsdienst: Für eine optimale Notfallversorgung sollte die notwendige Reform des Rettungsdienstes mit dem Notfallgesetz zusammengeführt werden. Beide Reformen sollten, um die volle Wirkung zu entfalten, zusammen gedacht und geplant werden. ⚙ Steuerung: Patientinnen und Patienten müssen zielgerichtet und bedarfsgerecht in das für sie richtige Hilfsangebot geleitet werden. Im besten Fall geschieht dies zuerst über die Rufnummern 116 117 oder 112, sodass sie keine unnötigen Wege auf sich nehmen müssen. ⚡ Digitalisierung: Die Rufnummern 116 117 und die 112 müssen eng digital miteinander vernetzt werden und eine standardisierte Ersteinschätzung der Anrufenden übernehmen. Hierfür müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Damit läuft die Notfallversorgung künftig koordinierter ab. 🏥 INZ einrichten: Die neuen Integrierten Notfallzentren (INZ) sorgen als sektorenübergreifende Behandlungsstruktur für reibungslosere Abläufe. Umfassende Kooperationsverpflichtungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Kliniken sind hierbei wichtig. Die KV sollte Trägerin der INZ und Integrierter Kindernotfallzentren (KINZ) sein. Mehr im Interview #ZurSache https://lnkd.in/eWStKzTg
Zur Sache: Reform der Notfallversorgung | Die Techniker - Presse & Politik
tk.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung, zum Referentenentwurf #Notfallreform: "Eine Reform der #Notfallversorgung ist seit langem überfällig, um die strukturelle Überforderung der Notfalleinrichtungen durch sinnvolle Steuerung abzuwenden. Was wir brauchen, ist eine bedarfsgerechte und an den Interessen der Patientinnen und Patienten orientierte Notfallversorgung. Die Reform kann jedoch nur gelingen, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, um eine effiziente, transparente und auf bundeseinheitlichen Kriterien basierende Angebotsstruktur zu erreichen. 👉 Sehr zu begrüßen ist das im Referentenentwurf formulierte Ziel einer stärkeren Strukturierung und damit bundesweiten Vergleichbarkeit der Notfallversorgung. Ein standardisiertes erstes Einschätzungsverfahren soll dazu beitragen, dass die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene gewährleistet wird, also in die stationäre Notaufnahme, in eine ambulante Not- bzw. Bereitschaftspraxis oder in die ärztliche Regelversorgung. Diese verbesserte #Patientensteuerung soll unter anderem durch den Ausbau und die Stärkung des ärztlichen #Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) (Rufnummer 116 117) sowie deren digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) erfolgen. Durch die geplante Koordination der Notfallversorgung über die Rufnummern würde den Patientinnen und Patienten künftig die bisher oft schwierige Entscheidung abgenommen, ob sie direkt eine Notaufnahme anfahren oder in einer Praxis Hilfe suchen sollen. 👉 Die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) ist flächendeckend geplant sowie die Einrichtung Integrierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ), wenn es die Kapazitäten zulassen. Die INZ und KINZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (der sogenannte "gemeinsame Tresen"), die entscheidet, in welcher Einrichtung die betroffene Person behandelt werden soll. Aus TK-Sicht ist es unabdingbar, dass sich die Standortbestimmung von INZ und KINZ nach bundeseinheitlichen Kriterien und dem Versorgungsbedarf richtet. Bezogen auf die Ersteinschätzungsstellen ist es vor allem wichtig, dass ein bundeseinheitliches Ersteinschätzungsverfahren entwickelt wird, das den medizinischen Behandlungsbedarf sowie die geeignete Versorgungsebene bestimmt. 👉 Als Strukturreform ist das Notfallgesetz von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Eine alleinige Reform der Notfallversorgung ohne eine gleichzeitige Reform des #Rettungsdienst|es geht jedoch nicht weit genug. Hier sollte dringend nachgebessert werden, um eine Reform aus einem Guss hinzubekommen." Clemens Hoch Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
🚨 BEDARFSGERECHTE VERSORGUNG IN DER NOTAUFNAHME🚨 : ✅ BUNDESPOLITISCHE REFORMKONZEPTE IM REALITÄTSCHECK Die anstehende Reform der #Notfallversorgung war Anlass zum offenen Austausch zwischen Vertretern von Franziskus Stiftung und St. Franziskus-Hospital Münster mit der stellvertr. Fraktionsvorsitzenden Maria Klein-Schmeink und Dr. Janosch Dahmen, dem gesundheitspolitischen Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Bundespolitiker wollten die bundespolitischen Reformansätze gemeinsam mit ihrem Parteikollegen Dr. Philipp Mathmann einem Realitätscheck unterziehen. Kommen Hilfe suchende Patientinnen oder Patienten ohne ärztliche Überweisung in die Notaufnahme, stellt sich oft die Frage: „Medizinischer Notfall oder nicht?“ Seit vielen Jahren weisen Krankenhäuser auf eine #Überlastung ihrer #Notaufnahmen hin. Eine wesentliche Ursache liege dabei in der Inanspruchnahme der Notfallversorgung durch Patientinnen und Patienten, die eigentlich in der vertragsärztlichen Versorgung behandelt werden könnten, fasste Dr. Stephan Braune, MD, MPH, EDIC, Chefarzt der Notaufnahme des St. Franziskus-Hospitals zusammen. Jährlich gäbe es rund 30.000 Patientenkontakte in der Notaufnahme der Klinik, da sei ein optimales Ineinandergreifen der Prozesse bei eindeutigen Verantwortlichkeiten elementar wichtig. Mit der #kassenärztlichen Portalpraxis, die zu Rand- und Nachtzeiten direkt vor Ort Seite an Seite am „blauen Tresen“ die Notaufnahme entlaste, gäbe es ein hervorragendes Miteinander. Alle Beteiligten sahen Optimierungsbedarf beim gesetzlichen Rahmen (z.B. durch eine systematische, effiziente und qualifizierte Vernetzung der #Notfalltelefonnummern 116117 und 112). Beim Vor-Ort-Termin wurde die Reform der Notfallversorgung und deren erfolgreiche Ausgestaltung aus den verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte hierzu kürzlich ein Eckpunktepapier vorgelegt. Dr. Nils Brüggemann, Vorstandsvorsitzender der Franziskus Stiftung erläuterte, was aus Sicht der Krankenhäuser für den Reformerfolg entscheidend sei: „Es muss zu einer #Fokussierung des #Fachpersonals auf die eigentliche Notfallbehandlung kommen statt zu erhöhtem Aufwand in Triage und Administration. Insbesondere für die Kliniken auf dem Land muss die Finanzierung gut durchdacht sein und auch die #Vorhalteleistungen abdecken.“ Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen, selbst ehemaliger Notfallmediziner, hebt hervor: “Notaufnahmen müssen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Doch der durch den Fachkräftemangel bedingte Exit Block sowie fehlende ambulante und telemedizinische Versorgungsalternativen führen zu hoher Belastung. Vernetzung und Zusammenarbeit mit allen Versorgungsebenen ist deshalb ein Schwerpunkt der geplanten Notfallreform. (...)“. Die politischen Vertreter bedankten sich im Anschluss für die informativen fach- und praxisnahen Impulse. Gemeinsames Ziel sei, dass das Gesundheitssystem die richtige Hilfe zur richtigen Zeit am richtigen Ort liefere.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Wie kann die Reform der Notfallversorgung in Deutschland die Gesundheitsversorgung verbessern? 🚑 Heute wird im Bundestag die Reform der Notfallversorgung debattiert, die für viele Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat das Ziel, die Notfallversorgung effizienter und besser vernetzt zu gestalten. 1. Vernetzung der Versorgungsbereiche Die Einführung einer Akutleitstelle wird die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle übernehmen. Diese neue Stelle wird eng mit den Rettungsleitstellen zusammenarbeiten, um eine bedarfsgerechte Steuerung von Hilfesuchenden zu gewährleisten. 🔗 2. Digitale Fallübergabe Die medienbruchfreie Übermittlung bereits erhobener Daten wird eine schnellere und effektivere Versorgung ermöglichen und gleichzeitig die Notaufnahmen sowie Rettungsdienste entlasten. 💻⚡ 3. Integrierte Notfallzentren Diese neuen Versorgungsstrukturen kombinieren die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, um eine durchgehende ambulante medizinische Erstversorgung sicherzustellen. 🏥🤝 4. Telemedizin und aufsuchende Versorgung Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, telemedizinische und aufsuchende Versorgungsangebote bereitzustellen, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf zeitnah versorgt werden. 📞🩺 Fazit Die Reform könnte die Notfallversorgung erheblich verbessern und gleichzeitig die Belastung der bestehenden Strukturen verringern. Lassen Sie uns hoffen, dass die heutige Debatte konstruktiv verläuft und die notwendigen Schritte zur Umsetzung schnell eingeleitet werden. Die Zukunft der Notfallversorgung hängt von der Bereitschaft aller Beteiligten ab, sich auf diese Veränderungen einzulassen und innovative Lösungen zu finden. 🌟 #Notfallversorgung #Gesundheitsreform #Telemedizin #Gesundheitssystem #IntegrierteVersorgung #InnovationImGesundheitswesen #Pflege #Gesundheitswesen #Patientenversorgung #KassenärztlicheVereinigung #Bundestag https://lnkd.in/dDG4E39H
Deutscher Bundestag - Reform der Notfallversorgung
bundestag.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
1.862 Follower:innen
Was halten Sie vom Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung und der Steuerung durch Integrierte Notfallzentren? Verraten Sie es uns in den Kommentaren ⬇️