Beitrag von Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

📢 Morgen findet im Gesundheitsausschuss eine #öffentlicheAnhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur #Reform der #Notfallversorgung“ statt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (#Zi) ist als sachverständige Institution eingeladen. Der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried erklärt dazu: 🧭 Der Gesetzentwurf zielt auf eine bessere Steuerung in der Akut- und #Notfallversorgung. Damit sollen insbesondere die #Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass an ausgewählten Krankenhausstandorten Integrierte Notfallzentren (#INZ) eingerichtet werden. Diese zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass eine Bereitschaftspraxis in unmittelbarer Nähe zur Notaufnahme besteht und sich Hilfesuchende an einem Tresen als zentrale Anlaufstelle vorstellen. Durch sichere #Ersteinschätzungsverfahren soll geprüft werden, welche Dringlichkeit und welcher Behandlungsbedarf im Einzelfall besteht. Hilfesuchende, die keine unmittelbare Behandlung in der Notaufnahme benötigen, sollen in die #Bereitschaftspraxis am Standort oder zu Praxisöffnungszeiten in eine nahegelegene #Kooperationspraxis geleitet werden. ⚠️ Blieben die bisherigen ‚Trampelpfade‘ in die Notaufnahmen bestehen, würde insbesondere in den Ballungsräumen ein relevanter Anteil der Akutfälle weiterhin fehlgeleitet. Dies zeigt die Berechnung des Fallzahlanteils aller 2023 ambulant an Notaufnahmen behandelten Fälle an Standorten mit oder ohne Bereitschaftspraxis. In Ballungsräumen wie #Hamburg und #Berlin werden rund 59 bzw. 58 Prozent aller ambulanten Notfälle an Standorten ohne Bereitschaftspraxis behandelt. In der Region #Nordrhein (Regierungsbezirke #Köln und #Düsseldorf) liegt der Anteil bei 38 Prozent, in #Bayern bei knapp 29 Prozent. 🚨 Um die besonderen Angebote der Akut- und Notfallversorgung aber weiterhin leistungsfähig zu halten und um die Notfallversorgung an den besser ausgestatteten Standorten zu konzentrieren, muss strikt vermieden werden, dass aus der Regelversorgung mehr Akutfälle in die Notfallversorgung gezogen werden. Bereits geringfügige Verschiebungen akuter Inanspruchnahmeanlässe aus der Regelversorgung in Richtung Notfallversorgung können diese weitgehend lahmlegen. Die Ziele der Notfallreform würden konterkariert. Deshalb dürfen keine zusätzlichen Angebote geschaffen werden, die Versicherten nahelegen, sich an die Akut- oder Notfallversorgung zu wenden, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist Entdecken Sie jetzt: ➡️ Vollständiges Presse-Statement zum Nachlesen: 🔗 https://buff.ly/3NRGvrV

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