Beitrag von Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für #Gesundheit zum #Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (#GVSG) erklärt der #Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried: 📆 „Die zeitnahe #Terminvergabe bleibt angesichts zunehmender Personalengpässe in der medizinischen Versorgung ein zentrales Thema. Mit dem lapidaren Hinweis, die sogenannte #Neupatientenregelung habe nicht zu einem zügigeren Zugang zu fachärztlicher #Versorgung beigetragen, wurde diese im #GKV-#Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) 2022 erst Ende 2022 gestrichen.   📊 Die vertragsärztliche #Gesamtvergütung wurde damit um rund 400 Millionen verringert. Stattdessen sollten Praxen belohnt werden, die auf Vermittlung durch die 116117 oder Hausarztpraxen kurzfristig Behandlungstermine ermöglichen, indem die Behandlung außerhalb der mengenbegrenzenden Budgetregeln vergütet und zusätzlich ein #Zuschlag gezahlt wird. In den letzten acht Quartalen erreichte des Vergütungsvolumen hierfür gerade 15 Prozent der gestrichenen Neupatientenregelung.   📈 Die #Abrechnungsdaten zeigen, dass wir von 2022 auf 2023 einen Anstieg um 2 Millionen Hausarztvermittlungsfälle auf insgesamt 2,4 Millionen Vermittlungsfälle (+425 Prozent) und bei den Fällen der Terminservicestellen (#TSS) (ohne #Akutfall) einen Anstieg um 356.000 Fälle auf rund 1 Millionen TSS-Fälle (+64 Prozent) erreichen konnten. Zeitgleich stieg die Anzahl fachärztlicher Fälle insgesamt um +1,1 Prozent (+3,5 Millionen Fälle) und die Anzahl psychotherapeutischer Fälle um +5,2 Prozent (+665.000 Fälle). Im Jahr 2024 hat dies noch einmal deutlich verstärkt und es kam zu einem starken Anstieg der erhofften Termine in die Facharztpraxen. Trotz dieses erfreulichen Zuwachses ist der Anteil der TSS- und #Hausarztvermittlungsfälle an allen 194 Millionen Überweisungsfällen des Jahres 2023 mit 2 Prozent gering und damit ist auch die Relevanz für die extrabudgetären Gesamtvergütung (#EGV) überschaubar.     🚨 Trotzdem findet sich unter den zuletzt bekannt gewordenen Änderungsanträgen zum GVSG ein Vorschlag, der diese Förderung schon wieder weitestgehend zunichte gemacht hätte – indem jeder über die 2022 erreichte Zahl hinausgehende Vermittlungsfall von der budgetierten #Gesamtvergütung abgezogen wird. Der GVSG-Änderungsantrag 10 konterkariert damit die gesetzliche Intention zur Einführung des Hausarztvermittlungsfalls und die Förderung von Vermittlungsfällen über die TSS. Persönliche Wertung: Vertrauensbildung sieht anders aus.“

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Heike Junge-Rappenberg

Fachdozentin für EBM und GOÄ Praxismanagement Beratung im Gesundheitswesen

1 Woche

Diese ständigen Änderungen und Neuerungen sind ja auch nur Versuche und keine Lösung! Der Mangel an Haus- und Fachärzten, jetzt und vor allem zukünftig, wird weder durch TSVG noch durch sonstige extrabudgetäre Anreize verhindert!

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