🌍 Nachhaltigkeitsmanagement im Fokus: Gesetzliche Rahmenwerke und der ZNU-Standard Im Rahmen der Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“ der Wettbewerbszentrale in Frankfurt in der vergangenen Woche wurden zukünftige gesetzliche Rahmenwerke wie die Green Claims Directive aus verschiedenen juristischen Perspektiven beleuchtet. Eine zentrale Fragestellung war, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen, um Verbraucher:innen über nachhaltige Produkte und Unternehmen zu informieren und sie vor irreführenden Werbeaussagen zu schützen. 👉 Ein möglicher Lösungsansatz ist die Einführung eines systematischen und überprüfbaren Ansatzes für umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Aussagen auf Unternehmensebene. In diesem Zusammenhang stellte Axel Koelle Kölle den #ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften vor. Dieses ganzheitliche Nachhaltigkeitsmanagement-System unterstützt Unternehmen und Organisationen dabei, kontinuierlich und messbar nachhaltiger zu werden. 😊 Der ZNU-Standard wird regelmäßig durch unabhängige Prüfinstitutionen wie TÜV, DEKRA und andere direkt vor Ort im Unternehmen überprüft und offiziell bescheinigt. Das fördert nicht nur Transparenz, sondern auch einen glaubwürdigen Dialog mit Stakeholdern. Interessiert, wie der #ZNU-Standard Ihr Unternehmen im Nachhaltigkeitsmanagement unterstützen kann? Wir laden Sie ein zu unserer Veranstaltung: Standard für Einsteiger:innen: 21. November | Digital | Kostenfrei Anmeldung: https://lnkd.in/eYwaJAUY #drivingsustainablechange #sustainability #nachhaltigkeit #znustandard
Beitrag von ZNU – Zentrum für Nachhaltige Unternehmensführung
Relevantere Beiträge
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Gemäß CSRD wird ab 2024 die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS für erste Unternehmen verpflichtend… Von 101 analysierten Firmen erfüllen bisher nur zwei die ESRS-Anforderungen vollständig. Immerhin berichten 17 bereits über ihre doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Einen spannenden Einblick in den aktuellen Stand der Umsetzung liefern Jacqueline Strakova, Anna Baur und Florian Gilswert in ihrem Artikel „Anwendungsbeispiele: ESRS in der Praxis“ auf „NIU - Nachhaltigkeit im Unternehmen“. Jetzt kostenlos lesen (bis Ende 2024)! #esrs #csrd #niu #sustainability
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Mehr Erleichterungen für KMU in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Förderung einer nachhaltigeren Wirtschaft – dafür engagieren wir uns bei der EFRAG. Für uns ist die Nachhaltigkeitsberichtserstattung zwar freiwillig, aber wir wollen das Thema Nachhaltigkeit voran- und uns selbst einbringen. Deshalb haben wir an einer Ausschreibung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) teilgenommen. 🚀 Die EFRAG ist eine nicht-gewinnorientierte Organisation. Als unabhängige Expertengruppe 👨🎓 👩🎓 aus europäischen Interessenvertretern sowie nationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt sie global anerkannte Rechnungslegungsstandards in Europa. Die EFRAG berät die Europäische Kommission zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und hat nun Entwürfe solcher Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU veröffentlicht – sowohl für die verpflichtende (LSME) als auch für die freiwillige Variante (VSME). Nutzer und Ersteller sollen die Eignung der Vorschläge kritisch überprüfen: 👀 Werden Anforderungen harmonisiert? Wird die Belastung mittelständischer Unternehmen durch unkoordinierte Anfragen künftig verringert? 363 Kandidaten haben sich für die Teilnahme am VSME-Feldtest beworben, 14 % davon aus Deutschland. Wir wurden nun ausgewählt, den Entwurf auf Anwendbarkeit und Eignung zu beurteilen. 😊 Voller Enthusiasmus nehmen wir die Gelegenheit wahr, Teil des Standardsetzungsprozesses zu werden, die Anforderungen der Zukunft mitzugestalten und den deutschen Mittelstand zu stärken. Wir sind dabei, wenn es um die biologische Vielfalt, 🦔 das Mitarbeiterwohl, 👫 eine saubere Umwelt 🌳 und nachhaltige Kreislaufwirtschaft geht. #schulzflexgroup #schulzflex #pharmadruckerei #uvflexodruckerei #schulzlfexgroupunternehmenskultur #efrag #esrs #agenda2030
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🌳📢 #Nachhaltigkeit soll im #Vergaberecht stärker in den Mittelpunkt rücken. Der Referentenentwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes (#VergRTransfG) sieht zahlreiche Änderungen vor, die die öffentliche Beschaffung effizienter, flexibler und nachhaltiger gestalten sollen. 🔎 Ein zentraler Bestandteil der Reform: Der neue § 120a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), welcher festschreibt, dass soziale und umweltbezogene Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden müssen. 🔔 Der neue § 120a GWB folgt einem dreistufigen Ansatz: 1. 𝐒𝐨𝐥𝐥-𝐕𝐨𝐫𝐠𝐚𝐛𝐞 𝐟ü𝐫 𝐬𝐨𝐳𝐢𝐚𝐥𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐮𝐦𝐰𝐞𝐥𝐭𝐛𝐞𝐳𝐨𝐠𝐞𝐧𝐞 𝐊𝐫𝐢𝐭𝐞𝐫𝐢𝐞𝐧: 👉 Öffentliche Auftraggeber sollen in der Leistungsbeschreibung oder auf anderen Stufen des Vergabeverfahrens mindestens ein soziales oder ein umweltbezogenes Kriterium berücksichtigen. 2. 𝐁𝐞𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞 𝐄𝐢𝐠𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐟ü𝐫 𝐧𝐚𝐜𝐡𝐡𝐚𝐥𝐭𝐢𝐠𝐞 𝐁𝐞𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐟𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧: 👉 Bei bestimmten, für eine nachhaltige Beschaffung besonders geeigneten Waren, Bau- oder Dienstleistungen ist die Berücksichtigung mindestens eines umweltbezogenen oder sozialen Kriteriums zwingend. 3. 𝐍𝐞𝐠𝐚𝐭𝐢𝐯𝐥𝐢𝐬𝐭𝐞: 👉 Auf einer Negativliste werden bestimmte Beschaffungsgegenstände definiert, die aus Nachhaltigkeitsgründen nicht mehr beschafft werden dürfen. 🖱️ Einen detaillierten Überblick über weitere Neuerungen mit Nachhaltigkeitsbezug erhalten Sie hier im Artikel von Dr. Alexander Csaki und Dr. Patrick Goffart LL.M.: https://lnkd.in/e-hMeQN2 #ESG #Umwelt
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𝗡𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗶𝗻 𝗞𝗮𝗻𝘇𝗹𝗲𝗶𝗲𝗻: 𝗦𝗼 𝗴𝗲𝗵𝘁'𝘀! 🌿 1️⃣ Wechsel zu Ökostrom Viele Anbieter ermöglichen einen unkomplizierten und oft kostenfreien Wechsel zu Ökostromtarifen. In einigen Fällen können diese Tarife sogar günstiger sein, beispielsweise wurde der Anbieter "Naturstrom" 2023 für seine Wettbewerbsfähigkeit ausgezeichnet. 2️⃣ Umstellung auf 100% digitale Dokumente Diese Umstellung hat nicht nur ökologische Vorteile, sondern spart auch Geld und reduziert das Papierchaos. Durch die Digitalisierung können Kanzleien bis zu 80% dieser Kosten einsparen. Außerdem ergab eine Studie von PwC, dass die Umstellung auf digitale Dokumentenverwaltung die Produktivität um bis zu 30% steigern kann. 3️⃣ CO2-Ausgleich Durch Investitionen in CO2-Ausgleichsprojekte können Kanzleien ihre Emissionen kompensieren. 🌟BEST PRACTICE🌟 ARQIS zeigt, wie es geht: Seit 2020 ermittelt ARQIS jährlich den CO2-Fußabdruck und investiert in Projekte zur CO2-Reduktion. Für die Jahre 2020 und 2021 betrug dieser 2.649 Tonnen CO2. Durch Investitionen in Projekte zur CO2-Reduktion und das ARQIS GreenTeam konnten sie seit 2022 deutliche Erfolge erzielen und ihren CO2-Fußabdruck reduzieren. Habt ihr noch weitere Tipps wie Kanzleien Nachhaltigkeit in ihre Kultur integrieren können? Mehr über die Vorteile einer nachhaltigen Kanzlei und weitere Nachhaltigkeitsbeispiele im vollständigen Artikel👇 https://lnkd.in/dsi3FaqR
Kanzleien & Nachhaltigkeit
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Der gefma Arbeitskreis #Nachhaltigkeit hatte letzte Woche zum Austausch eingeladen. #ESG-Reporting, #Dekarbonisierung und #Klimaanpassung sind die Themen, die aktuell im Fokus stehen. In der anfänglichen Diskussion zur Nachhaltigkeit in der #Immobilienwirtschaft waren sich die 16 Teilnehmenden einig, dass ⚡ die Umsetzung, in Anbetracht der aktuellen Naturereignisse, zu langsam voranschreitet. ⚡ der Druck durch die #CSRD-Berichterstattung und die ESG-Anforderungen der Banken bereits zu spüren ist. ⚡ das FM hierbei vor allem in der Datenerfassung und in der Umsetzung der Maßnahmen eine Schlüsselrolle spielt. Martin Faller (BIERE DÖRNER FALLER RECHTSANWÄLTE) zeigte hinsichtlich des #Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die wesentlichen Punkte für das FM auf: 🔍 Sowohl große FM-Unternehmen (unmittelbar betroffen) als auch solche mit <1.000 Mitarbeitern (mittelbar betroffen) müssen der Berichtspflicht nachkommen. 🔍 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ab 2026 das Vorliegen und die Veröffentlichung der entsprechenden Berichte prüfen. 🔍 Die Themen Einhaltung des Mindestlohns/des Arbeitsschutzes und der Koalitionsfreiheit stehen in der Lieferkette in besonderem Fokus. Mit Nachhaltigkeitsexperten aus den Bereichen FM-Dienstleister, Corporates, Berater, Produkthersteller und Wissenschaft arbeitet der Arbeitskreis aktuell u. a. an den Themen: 🌍 Standardisierung der Datenerhebung im FM für das ESG-Reporting 🌍 Weiterentwicklung des Product Carbon Footprint für Facility Services hinsichtlich der CSRD-Berichterstattung 🌍 Maßnahmen zur Klimaanpassung von Gebäuden 🌍 Steigerung der #Biodiversität durch Maßnahmen im FM Auch im Jahr 2025 wird der Arbeitskreis die Entwicklungen in der Nachhaltigkeit für das FM mit seinen Expertenteams weiter begleiten. Die entsprechende Jahresplanung wird im nächsten Treffen im Januar 2025 aufgestellt. Annelie Casper, Martin Faller (BIERE DÖRNER FALLER RECHTSANWÄLTE), Simon Hintemann, Marcel Höer (Investa), Carsten Horenburg, Niklas Kampmeier (GOLDBECK), Daniel Krebel (Dussmann), Jörg Mehlis (Hochschule Mittweida), Andrea Pelzeter (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), Frank Rüll (STRABAG Property and Facility Services Unternehmensgruppe (STRABAG PFS), Andrew Scherr (JLL), Janick Schnorr (igefa), Frank Schröder (Phoenix Contact), Markus Werner, André Zapke (Dussmann), Regina Zeitner (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) #sustainability #immobilienwirtschaft #immobilien #wirbetreibendeutschland
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Spannendes #bvmw Webinar heute morgen zum Thema Nachhaltigkeit im Fuhrpark-Management mit den Experten von Getyourdrive (Konstantin Klein) und Climate Connection (Jörg Wissemann). Gestern erst meldete die Tagesschau, dass der deutsche Mittelstand im Jahr 2023 insgesamt weniger in den Klimaschutz investiert hat. Doch die EU-Regulatorik macht zunehmend Druck. In dem Webinar geht es neben der ökologischen Bedeutung deshalb auch um konkrete wirtschaftliche Vorteile eines konsequenten Engagements im Klimaschutz. Das können günstigere Kreditkonditionen, Vorteile gegenüber Mitbewerbern bei der Listung in der Lieferkette u.v.m. sein. Einheitliche Grundlage, die auch Vergleichbarkeit und Transparenz ermöglicht, ist die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Mit ihr werden Unternehmen zur Offenlegung von relevanten, vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Dies wird über die Entwicklung und Einführung einheitlicher EU-Standards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung garantiert. Die CSRD-Berichterstattung erfolgt auf Vorstandsebene und muss ergänzend zum Finanzbericht im Rahmen des Lageberichts erfüllt werden. Für das Berichtsjahr 2025 gilt bereits: wer zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt, ist Berichts-pflichtig: Bilanzsumme > 25 Mio. Euro; Umsatz>50 Mio; Mitarbeiterzahl>250. #klimaschutz #fuhrpark #mittelstand Der Mittelstand - BVMW Bayern
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Diese Woche hat nun auch das neue Lieferkettengesetz das EU Parlament passiert. Außer der neuen Green Claims Richtlinie (Greenwashing Directive), bei der nur Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz ausgenommen sind, richten sich diese neuen EU Gesetze zunächst nur an große oder börsennotierte Unternehmen. Dennoch, davon sind wir überzeugt, wird es indirekt auch die kleinen und mittleren Betriebe betreffen. Daher haben wir in unserem gestrigen Info-Seminar diese neuen Gestze kurz und praxisnah vorgestellt und aus KMU Sicht bewertet. Harald jr. Gratenau, der dies unsererseits im Detail analysiert hat, kommt zu diesen vier Schlußfolgerungen, warum KMUs sich bereits heute auf diese sich ändernden Rahmenbedingungen einstellen sollten: 🎯 🎬 Es geht ans Eingemachte. Nachhaltigkeit entwickelt sich von der Kür zur Pflicht und Nachhaltigkeits-Aussagen müssen zukünftig zwingend mit Daten & Fakten belegt werden, sonst drohen empfindliche Strafen (ab 4% des Umsatzes) 🧩 🕸 Jeder Betrieb ist Teil eines größeren Netzwerkes, in dem diese neuen Gesetze entsprechend die Rahmenbedingungen ändern 🧭 💽 Schon jetzt die richtigen und gefragten Informationen zusammen zu stellen schafft einen Wettbewerbsvorteil und hilft bei künftigen Anfragen vorbereitet zu sein 💥 🏋🏾 Auch für KMUs als zunächst nicht direkt betroffene Zielgruppe ist das Thema nicht ganz vermeidbar Die anschliessende Frage- und Diskussionsrunde hat gezeigt, wie wertvoll es ist, das Thema nicht zu verdrängen, sondern sich bewusst zu fragen, wie ich mich - ohne in die ganze Komplexität einzusteigen - bestmöglich als KMU darauf einstellen kann. Wir sehen unsere Verantwortung darin, verständlich zu informieren, damit KMUs prüfen können, was für sie relevant ist. Natürlich wollen wir auch die Angst z.B. mit Hilfe einer überschaubaren Checkliste nehmen und praxistauglich, proaktive Handlungsoptionen aufzeigen. #GreenClaims #EULieferkettengesetzt #CSRDfürKMUs #tourythm
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💬 dti says: dti-Chefin Sabine Eichner zur Green Claims-Richtlinie, die das EU-Parlament in erster Lesung verabschiedet hat. 🇪🇺🌱📝 Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ökologische Werbeaussagen zu belegen, bevor sie damit werben dürfen. 📣 "Wir finden es GUT, dass die Green Claims-Richtlinie einen einheitlichen, rechtssicheren Rahmen für Werbeaussagen in der EU schafft. Unternehmen, die Nachhaltigkeit vorantreiben, sollten dies auch kommunizieren und sich entsprechend am Markt profilieren können! 📣🌍 📣 ABER: Kritisch sehen wir die hohen bürokratischen Hürden und den Aufwand für die Unternehmen, vor allem die Vorgabe, umweltbezogene Werbeaussagen vorab genehmigen und durch wissenschaftliche Studien belegen lassen zu müssen! ⚠️💼 📣 Wir WARNEN vor den drastischen Sanktionen, die die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen gefährden können! Die Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen reichen nicht aus. 🚫📉 📣 EU-Kommission und Mitgliedstaaten müssen die notwendige Unterstützung anbieten und die Richtlinie praxisnah und realistisch ausgestalten. EU-Kommission und Mitgliedstaaten müssen bei der Entwicklung von einheitlichen, wissenschaftlichen Methoden stärker unterstützen. Sonst GEFÄHRDET die Vorgabe die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit, vor allem der mittelständischen Unternehmen in der Tiefkühlwirtschaft!" 🚀 💡 Die nun anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat zur Green Claims-Richtlinie werden voraussichtlich erst nach den EU-Wahlen im Juni stattfinden.🤝🇪🇺 #EU #Greenwashing #Werbung #Wirtschaft Hans-Jürgen Deglow Susanne Ehlerding Lou Martine Siebert Gerrit-Milena Falker Merle Heusmann Bild: Juliane Zander mit Canva
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Wichtige Neuigkeiten für Unternehmen und Nachhaltigkeit 🌿! Am 15. März 2024 wurde ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft getan: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (#CSDDD) wurde beschlossen. Diese Richtlinie setzt sich für den Schutz von Menschen- und Umweltrechten in globalen #Lieferketten ein. Für Unternehmen bedeutet dies eine Anpassung ihrer Sorgfaltspflichten gemäß des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (#LkSG). Eine umfassendere Analyse der Aktivitätenkette sowie die Einführung eines #Klimaplanes zur Bekämpfung des Klimawandels werden erforderlich sein, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 450 Millionen Euro müssen sich auf diese Veränderungen einstellen. Bußgelder können bis zu 5 Prozent des Jahresumsatzes erreichen. Möchtet ihr mehr über die Auswirkungen der CSDDD auf Unternehmen erfahren und euch über die neuesten Entwicklungen informieren? Dann meldet euch gleich hier für unseren kostenfreien #Webcast an: https://lnkd.in/eHUEypJV #CSDDD #LkSG #Nachhaltigkeit #EURegulation
Webcast Live: Die CSDDD kommt - was bedeutet das für betroffene Unternehmen?
kpmg.com
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🌍🌱 Wird Nachhaltigkeit zur gesetzlichen Pflicht? Die neuen Entwicklungen zeigen, dass Unternehmen zunehmend verpflichtet werden, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren. Die aktuellen Gesetzesänderungen zielen darauf ab, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und den Druck auf Unternehmen zu erhöhen, ihre ökologischen Fußabdrücke zu reduzieren. Welche Auswirkungen wird dies auf die Geschäftswelt haben? Die vollständigen Details und mögliche Implikationen beleuchtet IT BUSINESS. https://ow.ly/vCqn50Tu39u #Nachhaltigkeit #Sustainability
Wenn Nachhaltigkeit zum Gesetz wird
it-business.de
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