Öffentliche Ausschreibungen sind meist unvollständig
Viele öffentliche Auftraggeber von Cateringleistungen sehen sich im Nachhinein mit unerwarteten Qualitäten konfrontiert. Denn wer nur das ausschreibt, was er will, bekommt zusätzlich das, was er nicht wollte.
Es wäre so einfach: mit einem klaren Bekenntnis zum dem, was man nicht haben möchte, ist sichergestellt, dass man es auch nicht bekommt. Wer eine Frisch-Koch-Verpflegung ausschreibt, muß definieren, was er darunter versteht. Es reicht nicht aus, Wunschvorstellungen festzulegen. Gleichermaßen wichtig ist die klare Abgrenzung zu potenziellen Störfaktoren der Erwartungen.
Diese positiv formulierte Ausschlussliste ist zu ergänzen um durchzuführende Kontrollmaßnahmen und Messmethoden in Verbindung mit der zwangsläufigen Durchführung ebenfalls klar definierter Sanktionen.