ÖREB? Nie gehört!
Wohnen am See in Luzern - Bild: CF

ÖREB? Nie gehört!

Jeder – und jede – kennt den Grundbuchauszug. Dieser beschreibt ein Grundstück und allfällige dazugehörende Liegenschaften, gibt über die Eigentümerschaft Auskunft und enthält darüber hinaus wichtige Informationen wie Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte.

Weniger bekannt – aber nicht weniger wichtig – ist der ÖREB. Die Abkürzung steht für «Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen». Das Dokument, das für jedes Grundstück in der Schweiz erhältlich ist, gibt verbindlich Auskunft über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Damit ist er zentral bei der Frage, wie Sie ein Grundstück nutzen können.

Ja nachdem, wie ein Grundstück von Eigentumsbeschränkungen betroffen ist, kann der ÖREB wenige Seiten lang sein oder fast so dick wie ein Buch.

Die darin enthaltenen Informationen umfassen die Regelungen bezüglich einer Überbauung. Dazu gehören Zonenplan, Planungszonen und alle Arten von Baulinien. Ebenfalls enthalten sind Informationen zur Beschaffenheit des Grundstücks wie Bewaldung, (Grund-)Wasser oder belastete Standorte verschiedenster Art. Sie finden dort auch kantonale Schutzverordnungen, Infos zu Kulturdenkmälern auf dem Grundstück, archäologischen Fundstellen und vieles mehr.

Separat für jede Kategorie zeigt eine Grafik im Dokument an, ob das ganze Grundstück oder nur Teile davon betroffen sind. Und meistens erklärt eine Legende die unterschiedlichen Kategorien, Zonen, Linien usw.

Aus diesem Grund muss neben dem Grundbuchauszug immer auch der ÖREB konsultiert werden, um den Wert sowie die Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten eines Grundstücks umfassend beurteilen zu können.

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