Übernahmeprovision in Gefahr?
Die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern ist in allen Branchen eine Aufgabe, die viel Zeit und Geld verschlingt. Wenn mühsam akquirierte Zeitarbeitnehmer vom Entleiher übernommen werden, ist es nur verständlich, dass hierfür eine Übernahmeprovision verlangt wird. Das Landgericht Braunschweig hat nunmehr jedoch in einer Entscheidung vom 18. Januar dieses Jahres (Az.: 1 O 1939/17) entschieden, dass der Verleiher diese Provision nicht in jedem Fall beanspruchen können soll.
Hintergrund war ein Sachverhalt, in welchem der Verleiher eine Übernahmeprovision für einen Mitarbeiter verlangte, welchen er kurz vor der Übernahme gekündigt hatte. Das Landgericht Braunschweig führt zur Begründung seines Urteils jedoch Argumente an, die in deutlich mehr Fällen einen Provisionsanspruch entfallen lassen würden. Problematisch wären insbesondere Fälle, in denen der Arbeitnehmer vor der Übernahme sein Arbeitsverhältnis kündigt oder Übernahmen, die noch vor Beginn der eigentlichen Überlassung erfolgen.
Ein Aufsatz von mir zu dieser Entscheidung ist in der April Ausgabe der Branchenzeitschrift "Blickpunkt Dienstleistung" veröffentlicht.