§ 100 EStG - VwL und "Erhöhungsbeträge" generell nicht förderfähig!

Artikel des IPV / Industrie-Pensions-Verein 

Trotz der Einschränkungen durch das neue BMF-Schreiben bleibt die Förderung nach § 100 EStG weiterhin attraktiv.

Eine kompetente Beratung ist jedoch notwendiger als bisher.

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Ebenfalls angesehen

Themen ansehen