3. Corona-Steuerhilfegesetz
Durch das dritte Corona-Steuerhilfegesetz sollen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie Verluste machten, steuerliche Erleichterungen erhalten. Verluste aus 2020 und 2021 sollen steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden können. Dadurch könnten Vorauszahlungen sinken, zu viel gezahlte Steuern würden schneller zurückgezahlt werden. Eigentlich profitieren aber davon für 2021 nur Unternehmen, die in 2020 Gewinne gemacht haben.