31.05.17: Fachtagung „Informationssicherheits-Compliance 2017“
MaRisk-Novelle, Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT), IT-Sicherheitsgesetz, EU-Datenschutzgrundverordnung, neues Bundesdatenschutzgesetz, Zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 – auch im Bereich Informationssicherheit werden die Anforderungen an die Finanzinstitute immer umfangreicher. Erst vor kurzem hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das lang erwartete Rundschreiben „BAIT“ zur Konsultation gestellt. Es soll die MaRisk konkretisieren und verdeutlicht, was BaFin und Bundesbank hinsichtlich der IT-Sicherheit von den Instituten erwarten. Mit dem zweiten Teil der KRITIS-Verordnung findet das IT-Sicherheitsgesetz in Kürze auch für Banken Anwendung: Institute, die unter die Verordnung fallen, müssen ihre IT-Systeme und Prozesse so schützen, dass sie Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit auch im Krisenfall sicherstellen.
Vor dem Hintergrund der neuen Vorgaben laden wir Sie herzlich ein zur Fachtagung
„Informationssicherheits-Compliance 2017”
am Mittwoch, 31. Mai 2017, 10:00 bis 17:00 Uhr
in unseren Räumlichkeiten in Köln.
Die Referenten vermitteln Ihnen einen Überblick über die relevanten Gesetze und die neue Regulatorik, geben einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen sowie Hinweise zur Umsetzung der Anforderung in die Praxis.
Es referieren für Sie u. a.:
• Renate Essler | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• André Nash | Bundesverband deutscher Banken e. V.
• Randolf Skerka | SRC Security Research & Consulting GmbH