Ameta - wenn der Makler für Sie tauscht
Vielleicht haben Sie diese Begriffe schon gehört, wenn Sie einmal mit einem engagierten und renommierten, unter seinen Berufskollegen anerkannten und gut vernetzten Immobilienmakler zu tun gehabt haben: Ametageschäft, Gemeinschaftsgeschäft, Kollegengeschäft, Maklerkooperation.
Nur ein seriös am Markt agierender und gut ausgebildeter Immobilienmakler wird ein entsprechendes persönliches Netzwerk haben, damit seine Berufskollegen zur Verwertung der Immobilie, die er als „Objekthalter“ im Alleinauftrag hält, beitragen. Dieses Vorgehen ist international, vor allem in Ländern zum Beispiel wie Spanien, den USA oder Kanada durch sogenannte Multiple Listing Systeme, in die jeder Makler, der dabei seine Objekte zur kooperativen Bearbeitung einspeisen muss, längst gang und gäbe. Allerdings ist es, damit das funktioniert dort auch Gang und Gäbe, dass eine verkäuferseitige Provision bezahlt wird und fast alle Objekte am Immobilienmarkt durch Makler transaktioniert werden – ein sogenannter „Privat“verkauf macht ein Objekt eher anrüchig, da es den Anschein hat, dass es kein Makler in sein Portfolio „aufnehmen“ will.
Aber nur bei einer verkäuferseitigen Provision wird so ein Immobilienmakler kooperieren.
Umso wichtiger ist es, dass Sie als Immobilienverkäufer oder Immobilenvermieter im Erfolgsfall den Immobilienmakler Ihres Vertrauens mit einer Abgeberprovision honorieren, um die Verkaufschancen durch Kooperation mit seinen Maklerkollegen zu erhöhen oder so überhaupt erst den Verkauf zu ermöglichen. In diesem Fall ist es dann auch möglich, dass der Makler, der sonst in der Regel als Doppelmakler Verkäufer- und Käuferinteressen vertritt, auch einseitig für Sie als Immobilienkäufer oder Immobilienverkäufer tätig wird.