Angestellte haben es leicht:
Ihr Arbeitgeber kümmert sich um AHV und Pensionskasse. Damit ist ein Grossteil der Altersvorsorge automatisch erledigt.
Als selbständig erwerbende Person sind für Sie nur die AHV-Beiträge obligatorisch. Alle anderen Risiken müssen Sie selbst versichern. Dabei gibt es vieles zu klären, allem voran, ob Sie für die Sozialversicherungen überhaupt als Selbständige oder Selbständiger zählen.
Als Inhaber einer AG oder GmbH gehören Sie beispielsweise zu Ihren eigenen Angestellten und können sich in deren Pensionskasse versichern lassen. Doch viele Jungunternehmen sind noch keine AG oder GmbH, also gilt es, sich selbst um die Vorsorge zu kümmern um später nicht das böse Erwachen zu haben. Dabei ist es wichtig, dass die Einzahlung Ihrer AHV-Beiträge lückenlos geschieht. Die Höhe der Beiträge hängt dabei vom eigenen Lohn ab. So schwanken diese zwischen 5.196 & und 9.650 % Ihres Einkommens. Darin enthalten sind auch der obligatorische Anteil für die IV und für den EO.
Nun ist es so, dass man sein Einkommen als selbstständig erwerbende Person, möglichst tief versteuern will. Es gilt aber zu beachten, dass der Durchschnittslohn nicht unter die AHV-Obergrenze fällt um später nicht die maximale AHV-Rente ausbezahlt zu bekommen. Es gibt also so einiges zu beachten, zu berechnen und zu bedenken. Alles Dinge, für die man sich leider immer zu wenig Zeit nimmt. Gerne helfe ich Ihnen dabei!