Anlegerbezogene Betrachtung bei DBA-Freistellungen für Dividenden eines Spezial-Sondervermögens

Anlegerbezogene Betrachtung bei DBA-Freistellungen für Dividenden eines Spezial-Sondervermögens

Mit Urteil v. 23.10.2019 - I R 51/16 hat der BFH entschieden, dass § 4 InvStG 2004 dahin auszulegen ist, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist. Es kommt also darauf an, ob die auf die Anteile des Anlegers rechnerisch entfallende Beteiligung die Schachtelbeteiligungsgrenze erreicht. Ab 2018 ist die anlegerbezogene Sichtweise für Kapitel III-Fonds gesetzlich festgeschrieben. Weiterhin offen ist allerdings, ob für Zwecke des § 43 Abs. 1 InvStG 2018 auf die Abkommensberechtigung des Spezial-Investmentfonds oder des Anlegers abzustellen ist. Relevant ist die Frage insbesondere, wenn der Spezial-Investmentfonds und die Anleger in unterschiedlichen Staaten ansässig sind.

BFH v. 23.10.2019 - I R 51/16

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