Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise vom 02.10.2020

Ergebnis der Telefonkonferenz am 29.09.2020 zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten.

Heute möchten wir Sie über das Ergebnis der Telefonkonferenz zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten vom 29.09.2020 informieren. 

Dabei möchten wir wieder mit den Reiserückkehrern beginnen, da dieses Thema angesichts der bevorstehenden Herbstferien eine große Bedeutung für die Beschäftigungsverhältnisse hat.

Wie Sie aus unserem Newsletter vom 25.09.2020 wissen, wurden die Einreisebestimmungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nicht, wie in der letzten Telefonkonferenz Ende August geplant, ab dem 01.10.2020 verschärft.

Grund dafür war, dass der Bund die „elektronische Einreisemeldung“, die den Gesundheitsämtern auch entsprechende Kontrollen ermöglicht, nicht rechtzeitig fertig bekommen hat. 

Nun sind die Arbeiten aber soweit fortgeschritten, dass die verschärften Regelungen ab dem 15.10.2020 von den Ländern in Kraft gesetzt werden könnten. Wann die einzelnen Länder hiervon Gebrauch machen, ist ihre Sache. 

Feststeht im Moment also nur, dass die Umsetzung ab dem 16.10.2020 möglich ist, nicht dagegen, dass sie in allen Bundesländern auch schon ab dem 16.10.2020 erfolgen wird. 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind also gut beraten, sich fortlaufend über die für ihr Bundesland geltenden Regelungen zu informieren. Wir werden das aber auch tun.

Feststeht nach der Telefonkonferenz vom 29.09.2020 jedenfalls, dass die Regelungen folgendes beinhalten werden:

  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich nach der Einreise mindestens 5 Tage in Quarantäne begeben. Erst ab dem 5. Tag kann ein Corona-Test gemacht werden und die Quarantäne nach Bestätigung des negativen Ergebnisses aufgehoben werden. Die Möglichkeit, die Quarantäne durch einen Test kurz vor oder nach der Einreise beinahe ganz zu umgehen, entfällt also. Grund für diese neue Strategie ist, dass bei den bisherigen Tests Infektionen am Ende des Aufenthaltes im Risikogebiet oder während der Rückreise nicht erfasst werden können. Unter anderem für notwendige Geschäftsreisen wird es Sonderregelungen geben.
  • Bei Einreise aus einem Risikogebiet sollen sich Reisende zudem künftig über ein Onlineportal anmelden. Diese digitale Einreiseanmeldung muss dann z.B. bei Grenzkontrollen vorzeigt werden. 
  • Die Meldepflicht nach Einreise bei der örtlichen Behörde gilt aber weiterhin. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu EUR 25.000.

Die Umsetzung der neuen Einreise- und Quarantänebestimmungen ist wie schon gesagt Sache der Bundesländer. Die Bundesregierung will in der kommenden Woche eine Musterverordnung verabschieden, an der sich die Länder bei ihren Quarantäneverordnungen orientieren können.

Seit gestern (01.10.2020) gilt eine weitere Änderung: 

Sobald das Robert-Koch-Institut ein Gebiet als Risikogebiet einstuft, gilt nun automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für nicht notwendige, touristische Reisen in dieses Gebiet. Bisher musste diese separat ausgesprochen werden.

Was sonst noch in der Telefonkonferenz der Regierungschefs geschah, haben wir auf unserer Webseite für Sie zusammengefasst.

Zum Nachlesen finden Sie das Protokoll der Videoschaltkonferenz hier.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen am Laufenden!

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