Ausschlusskriterien – Umsetzung im Leasinggeschäft
Ableitung der Kriterien von internationalen Empfehlungen der Vereinten Nationen, der ILO und der OECD
Die Integration von ESG-Kriterien (Environmental, Social, and Governance, ESG) in Finanzierungsentscheidungen einer Leasinggesellschaft gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dies schließt besonders förderungswürdige Aspekte (sog. Positivkriterien) ebenso wie Negativkriterien (sog. Ausschlusskriterien) ein. Positivkriterien orientieren sich an Kunden, die ihre Geschäftsmodelle langfristig auf das Gemeinwohl und auf zukunftsorientierte Ziele ausrichten. Im Gegensatz dazu legt ein Institut Ausschlusskriterien fest, um Geschäfte zu vermeiden, die nicht mit den eigenen geschäfts- und risikostrategischen Zielen vereinbar sind.
Passend zur Geschäftsstrategie
Das bedeutet, dass solche Kriterien sowohl zur Geschäftsstrategie eines Hauses passen als auch Grenzen für Geschäftsansätze setzen müssen, etwa wenn sie die Reputation eines Hauses gefährden können. Ebenso sollen Geschäftsabschlüsse vermieden werden, bei denen ein Kunde deutlich erhöhten ESG-Risiken ausgesetzt ist, die sein Geschäftsmodell gefährden und damit zum Adressausfall führen können.
Für die Einführung von ESG-Ausschlusskriterien brauchte es spezifische Expertise aus den Bereichen Unternehmensentwicklung, Risikocontrolling und Compliance. In enger Zusammenarbeit erarbeiteten die Kolleginnen und Kollegen Vorschläge für die Geschäftsleitung.
Die Deutsche Leasing sieht sich als Begleiter beim nachhaltigen Umbau der mittelständischen Wirtschaft zur Erreichung der gesetzten Klimaziele. Als Transformationsbegleiter unterstützt sie Unternehmen mit entsprechenden Finanzierungen dabei, sich auf sukzessive veränderte Bedingungen einzustellen und damit zukunftssicher aufzustellen. Die Deutsche Leasing engagiert sich zudem verstärkt bei Projektfinanzierungen im Feld der erneuerbaren Energien und im Ausbau der grünen Infrastruktur – dieser Bereich stellt ein wichtiges Wachstumssegment dar.
"Für die Einführung von ESG-Ausschlusskriterien brauchte es spezifische Expertise aus den Bereichen Unternehmensentwicklung, Risikocontrolling und Compliance."
Viele Investitionen lassen sich heute noch nicht trennscharf nach „ESG-Güte“ unterteilen. Auch technische Kriterien wie in der Taxonomie greifen zu kurz, um wünschenswerte oder noch akzeptable Investitionsvorhaben abzugrenzen. Vor diesem Hintergrund ist aus heutiger Sicht der größte Anteil im klassischen Mobilien-Leasing weitgehend als „neutral“ einzustufen. Bei einer mittleren Finanzierungsdauer von fünf bis sieben Jahren kann auf Grundlage der vorhandenen Asset-Expertise die Gefahr von unerwarteten materiellen Wertverlusten infolge transitorischer Risken derzeit weitgehend ausgeschlossen werden.
Kommunikation entscheidend
Die Deutsche Leasing hat für sich entschieden, Ausschlüsse vor allem bei kontroversen Geschäftspraktiken von Kunden – Schädigung der Umwelt, Verstoß gegen Arbeits- und Menschenrechte, Verstoß gegen Recht und Gesetz – vorzugeben. Diese wurden aus den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den ILO Kernarbeitsnormen, den OECD-Empfehlungen sowie weiteren relevanten Standards abgeleitet. Die auf dieser Grundlage entwickelte Leitlinie für den Risikoentscheidungsprozess enthält zahlreiche Kriterien und Beispiele dafür, welches Kundenverhalten und welche Investitionsansätze nicht akzeptiert werden können.
Daneben existieren spezifische Ausschlüsse für bestimmte Branchen oder Geschäftsansätze, die ebenfalls nicht im Einklang mit dem Geschäfts- und Risikoappetit des Vorstands stehen. Dies sind insbesondere Aktivitäten rund um Thermische Kohle, Öl- und Gasförderung sowie besonders umweltschädliche Praktiken im Bereich des Bergbaus oder in der Landwirtschaft.
Schon lange vor der Entwicklung der Leitlinie hat die Deutsche Leasing bestimmte Finanzierungen, die nicht den ethischen und moralischen Vorstellungen der Geschäftsleitung entsprechen, ausgeschlossen und darüber hinaus konkrete Prüfkriterien entwickelt.
Im Rahmen des Festlegungsprozesses wurden Themen wie Alkohol, Tabak, Massentierhaltung oder Beeinträchtigung der Biodiversität intensiv mit dem Vorstand diskutiert. Die Herausforderung lag darin, zu den verschiedenen Themenstellungen jeweils einen Konsens zu finden, da in solche Diskussionen auch individuelle Erfahrungswerte einfließen.
Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung im Tagesgeschäft erweist sich die Kommunikation und Schulung der betroffenen Mitarbeitenden vor allem in den Bereichen Markt und Marktfolge. Diese müssen die relevanten Ausschlussthemen in ihren Prozessen berücksichtigen und deren Wirksamkeit sicherstellen – idealerweise bereits zu Beginn des Akquisitionsprozesses. Hier hat sich ein Gremium aus Vertretern von Unternehmensentwicklung und Risikocontrolling bewährt, das bei der Entscheidung von „Grenzfällen“ unterstützt und gegebenenfalls auch unter Einbeziehung des Vorstands notwendige Entscheidungen herbeiführt.
Blick auch auf Vorprodukte
Sofern bestimmte Kriterien die Wertschöpfungskette von Produkten betreffen, bedarf es oft eines nicht unerheblichen Recherche-Aufwands, um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können. Dies gilt z.B. für die Weiterverarbeitung von fremdbezogenen Vorprodukten, wenn diese mit Hilfe von umweltschädlichen Verfahren gewonnen oder produziert wurden. Falls ein Ausschlusskriterium solche Vorprodukte (z.B. mittels „Fracking“ gewonnene Mineralölprodukte) einschließt, sollte man auch keine Unternehmen finanzieren, die solche Vorprodukte zu signifikanten Anteilen weiterverarbeiten. Das Beispiel verdeutlicht, wie wichtig Einzelfallentscheidungen als bewusst gewähltes Arbeitsprinzip sind.
Die Einführung von ESG-bezogenen Ausschlusskriterien war bei der Deutsche Leasing ein wichtiger Schritt, um die Mitarbeitenden für verantwortungsvolle und nachhaltigere Geschäftspraktiken im Kundengeschäft weiter zu sensibilisieren. Die Herausforderungen bei der Implementierung wurden durch gezielte Maßnahmen erfolgreich gemeistert. Dennoch bedarf es auch zukünftig einer regelmäßigen Überprüfung der Kriterien, die möglichst klar formuliert und gut anwendbar sein müssen. Die Überprüfung der Leitlinie ist daher integraler Bestandteil des jährlichen Strategieprozesses.
Unsere Autoren:
Jürgen Franz Fachleiter Strategische Risikosteuerung, Deutsche Leasing
Saskia Brüggemann Referentin Nachhaltigkeitsmanagement, Deutsche Leasing