Bauvorhaben
Bezüglich zu unserem Thema: Bauvorhaben, ist außerdem eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Damit sind Sach- und Personenschäden, die beim Bau entstehen, versichert.
Ein Beispiel: Die Baugrube ist nicht eingezäunt und jemand fällt hinein und verletzt sich. Durch die Privathaftpflichtversicherung sind solche Schäden nämlich nicht gedeckt.
Der Markt bietet mittlerweile Eigenheim- und Haushaltsversicherungen, in denen diese Versicherung bereits integriert ist. Falls man einen Generalunternehmer beauftragt, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht zwingend nötig.
Für unvorhergesehene Schäden, wie Witterungsniederschläge oder Diebstahlschäden, kann eine Bauwesenversicherung abgeschlossen werden. Ausgeschlossen davon sind z.B. Erdbeben oder Baumängel. Trifft den Bauherren selbst die Schuld an einem Schaden, haftet wieder die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Keine Versicherung gibt es leider gegen “Pfusch am Bau„ ,also wenn eine Firma Aufträge nicht ordnungsgemäß ausführt. In diesem Fall greift die gesetzliche Gewährleistung oder man beschreitet den Rechtsweg. Dabei hilft dann eine Rechtsschutzversicherung.
Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten - er kennt die großen und kleinen Sorgen beim Bauen und begleitet Sie am Weg zu Ihrem Traumhaus! #esistbessereinemexpertenzuvertrauen