Besondere Vertragstypen und Projektstrukturen im Anlagenbau (II) – Begriffsbestimmung von „BOT“ und der kommerzielle Hintergrund

Besondere Vertragstypen und Projektstrukturen im Anlagenbau (II) – Begriffsbestimmung von „BOT“ und der kommerzielle Hintergrund

„BOT“ ist die Abkürzung für „Build, Operate and Transfer“ (Bau, Betrieb und Übertragung). Im internationalen Anlagenbau werden damit PPP-Projekte bezeichnet, in denen neben den typischen PPP-Merkmalen auch die Instandhaltung und ggf. zusätzlich ein „Transfer“, d.h. die Übertragung des Projektgegenstandes nach dem Ablauf des Lebenszyklus, von dem privaten auf den öffentlichen Auftraggeber vereinbart wird. Um diesen Zweck erfolgreich zu verfolgen, wird zumeist eine Projektgesellschaft gegründet („SPV“ – „Special Purpose Vehicle“). Ist die Projektlaufzeit zu einem Ende gekommen, wird der jeweilige Gegenstand des Projekts zumeist an die öffentliche Hand übertragen. Entweder erfolgt dies durch eine Übertragung der Anteile an den „SPV“ oder der Anlage im Wege des Eigentumsübergangs. Am Ende bekommt also die öffentliche Hand den Projektgegenstand (bspw. eine Kläranlage) in einem vorher vertraglich vereinbarten Zustand zu einem ebenfalls vereinbarten Preis. Dieser kann auch nach einem vorher bestimmten Preisermittlungsmechanismus konkretisiert werden. Letztlich kann dann die öffentliche Hand entscheiden, ob sie das „Asset“ nun selbst weiterbetreibt oder beispielsweise den (reinen) Betrieb der Anlage neu ausschreibt.

Finanzierung

Die Finanzierung eines solchen Projekts erfolgt in der Regel aus externen Quellen. Vor allem geschieht sie durch Bankkredite, die häufig in Form einer Projektfinanzierung strukturiert werden. Aus den späteren Betriebseinnahmen sollen dann die aufgenommen Kredite zurückgezahlt und Eigenkapital der Projektsponsoren erwirtschaftet werden. Aus der Perspektive der öffentlichen Hand steht natürlich der Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz im Vordergrund: Das Interesse an einer leistungsfähigen Anlage wird vor allem dadurch gesteigert, da der private Auftragnehmer die Realisierung der Projekts durch den Betrieb der Anlage refinanzieren muss. Im Zweifel ist stets anzunehmen, dass die Auf BOT-Projekte spezialisierten privaten Auftragnehmer über ein entsprechend höheres Know-how verfügen als die staatliche Seite: Private Projektbetreiber zeichnen sich vor allem durch ihre Erfahrung aus. Während diese eine Vielzahl bspw. von Windkraftanlagen errichtet haben, hat eine Kommune in 30 Jahren gerade mal eine Anlage gebaut. Private Projektbetreiber verfügen letztlich stets über mehr Betriebserfahrung. Der Private kann daher aufgrund seiner Erfahrung Effizienzen heben.

Der Lebenszyklusgedanke

Damit ein PPP/BOT-Projekt wirtschaftlichen Erfolg hat, muss der Lebenszyklusgedanke unbedingt im Fokus stehen. Dieser Umfassende Ansatz ist für die PPP/BOT-Projekte die Regel. Der private Auftragnehmer ist für die verschiedenen Projektphasen der Planung, der Baurealisierung, der Finanzierung des Betriebs und der Verwertung der Anlage verantwortlich. Er trägt daher fortwährend die Schnittstellenrisiken zwischen Planung, Bau und Betrieb der Anlage. Da er also für den gesamten Lebenszyklus der Anlage verantwortlich ist, können sich zum Beispiel höhere Kosten beim Bau einer Anlage für ihn lohnen, wenn anschließend die Betriebs- und Instandhaltungskosten geringer sind und er hierdurch wesentliche Betriebskosten einspart.

Vor allem in den Zeiten knapper Haushaltskassen haben die BOT-Projekte insbesondere im internationalen Anlagenbau zusehends an Bedeutung gewonnen. Dies gilt jedenfalls für viele Länder, während beispielsweise in Deutschland die Skepsis gegenüber privaten Investoren stets erhalten blieb. Auch bei knappen Haushalten kam es daher nicht zu einem „Investitionsboom“ bei PPP-Projekten.

Rainer Proksch unterstützt Firmen in Einkaufs-, Contract- und Claimfragen rund um Großbaustellen. Er besitzt langjährige praktische Erfahrung in der außergerichtlichen Lösung.

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