Besteuerung der öffentlichen Hand
Neues vom BFH
In zwei Entscheidungen äußert sich der BFH zur Verlustnutzung der öffentlichen Hand.
Körperschaften öffentlichen Rechts sind bedeutende wirtschaftliche Akteure. Oftmals erfüllen sie Aufgaben der Daseinsvorsorge. Doch damit lässt sich nicht immer Geld verdienen. Die Verluste würden die Körperschaften dann gerne steuerlich „nutzen“ – da fängt der Ärger mit dem Finanzamt an.
In zwei aktuellen Entscheidungen tendiert der BFH dazu, es den Körperschaften öffentlichen Rechts noch schwerer zu machen.
Mehr dazu lesen Sie von unserem Partner Dr. Dr. Norbert Mückl und Johannes Grajcarek auf unserer Webseite unter: Besteuerung der öffentlichen Hand | Streck Mack Schwedhelm (steueranwalt.de)