Beteiligen Sie das Finanzamt an den Kosten für Ihr Dienstjubläum!

Kruse-Lippert Steuerberatung

Aufwendungen für ein Dienstjubiläum können, sofern es nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, als Werbungskosten abgesetzt werden und führen dann zu einer echten Steuerentlastung! Allgemein ist davon auszugehen, dass gleiches auch bei Selbständigen gilt, denn diese Beurteilung folgt dem sog. Veranlassungsprinzip. Voraussetzung ist, dass evtl. private Gründe nur von sehr untergeordneter Bedeutung sind. Es ist also wichtig, mit der Gästeliste über die teilnehmenden/eingeladenen Personen zu dokumentieren, dass die Gäste dem beruflichen Umfeld zuzuordnen sind. (BFH, Urteil v. 20.01.2016 - VI R 24/15; veröffentlicht am 27.07.2016).

 

 

 

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