Bewerberdaten: Was Unternehmen wissen müssen
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Bewerberdaten: Was Unternehmen wissen müssen

In der heutigen Zeit, in der qualifizierte Fachkräfte rar sind, stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, gute Bewerber zu finden und zu halten. Manche möchten die Daten von Bewerbern, die sie leider ablehnen mussten, für spätere Stellenangebote aufbewahren. Doch wie lange dürfen diese Daten gespeichert werden, ohne gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen?

Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde hat in ihrem jüngsten Bericht klargestellt, dass es strikte Grenzen gibt. Ein Unternehmen hatte in seinem Online-Bewerbungsportal Bewerberdaten mit Zustimmung der Bewerber bis zu drei Jahre lang gespeichert. Diese Einwilligung beinhaltete jedoch eine Klausel, nach der Daten nur dann nach sechs Monaten gelöscht werden, wenn der Bewerber dies ausdrücklich verlangt. Die Aufsichtsbehörde fand, dass diese Praxis nicht den Anforderungen an eine rechtmäßige Einwilligung entspricht, vor allem in Bezug auf Freiwilligkeit und Eindeutigkeit.

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