BGH leitet das Ende der Preisauszeichnung im Schaufenster ein !
Bild: Peter Breun-Goerke

BGH leitet das Ende der Preisauszeichnung im Schaufenster ein !

Im Einzelhandel galt über viele Jahre hinweg der Grundsatz: Wer Ware sichtbar ausstellt, muss diese mit einer gut lesbaren Preisauszeichnung versehen. Damit dürfte nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale nun Schluss sein. Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Preisangabenverordnung (PAngV) in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren. 

Der BGH hat entschieden, dass die reine Präsentation einer Ware im Schaufenster nicht von der Pflicht zur Preisangabe nach § 4 Abs. 1 PAngV erfasst wird, wenn nicht sogleich eine Preisaussage hinzutritt, die das umworbene Publikum bereits als Angabe des Verkaufspreises werten darf (BGH, Urteil vom 10. November 2016, Az. I ZR 29/15). Gegenstand des Verfahrens war die Schaufenstergestaltung eines großen deutschen Hörgeräteakustikfilialisten, der im Schaufenster gut sichtbar auf mehreren Säulen Hörgeräte ausgestellt hatte, die auch so im Geschäft erworben werden konnten. Die Präsentation dieser Hörgeräte erfolgte allerdings ohne jede Preisangabe oder sonstige, auf Preise Bezug nehmende Aussagen. Die Wettbewerbszentrale hatte hingegen eine entsprechende Preisauszeichnung als erforderlich angesehen und schließlich Klage erhoben.

Der Bundesgerichtshof macht in den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen grundsätzliche Ausführungen zur Preisauszeichnung im Schaufenster generell. Im Lichte der EU-Preisangabenrichtlinie 98/6/EG regele die Preisangabenverordnung in den Bestimmungen zur Schaufensterwerbung allein die Art und Weise, in der eine Preisangabe bei sichtbar ausgestellten Waren zu erfolgen habe, nicht aber, dass überhaupt eine solche Preisauszeichnung erfolgen müsse. 

Damit entfällt praktisch die per-se-Verpflichtung zur Preisauszeichnung für im Schaufenster präsentierte Ware und zwar unabhängig davon, ob diese nun besonders beratungsintensiv ist oder nicht. Man wird sich darauf einstellen müssen, dass viele Unternehmer in Zukunft auf die Preisauszeichnung im Schaufenster verzichten werden und das auch können.


Andreas Hohmann

Geschäftsführer bei BFBbestfuturebrands GmbH

7 Jahre

Hallo Herr Zwilling .., das überrascht auch mich ... ungewöhnlich nach dem viele höchstrichterliche Entscheidungen der letzten Jahre eher den schutzbedürftigen " unmündigen" Verbraucher abgebildet hatten...

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