Brauchen wir noch Dauerfristverlängerungen in der Ära der E-Rechnung?

Brauchen wir noch Dauerfristverlängerungen in der Ära der E-Rechnung?

Die Einführung der E-Rechnung bringt nicht nur neue technische Standards, sondern auch einen tiefgreifenden Wandel in der Finanz- und Steuerwelt mit sich. Die Hypothese, die ich aufstellen möchte, lautet: Dauerfristverlängerungen sind in einer Welt der taggenauen, automatisierten Buchhaltung überflüssig.

 Was spricht für diese These?

 Mit der E-Rechnung wird ein Großteil der Buchhaltungsprozesse digitalisiert und automatisiert. Rechnungen werden elektronisch übermittelt, nahezu in Echtzeit verarbeitet und gebucht. Das Resultat: aktuelle Datenbestände, auf die jederzeit zugegriffen werden kann. Der Zeitraum, den Steuerpflichtige oder Steuerberater traditionell benötigen, um alle Unterlagen für die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung zusammenzutragen, reduziert sich drastisch.

 Kritische Fragen – und mögliche Antworten darauf:

„Die E-Rechnung mag Prozesse beschleunigen, aber was ist mit Sonderfällen oder Fehlern in den Buchungen?“

Richtig, Fehler können immer auftreten. Moderne Buchhaltungssoftware erkennt jedoch viele Fehlerquellen bereits automatisiert, beispielsweise durch Abgleich mit vorherigen Buchungen oder Plausibilitätsprüfungen. Sonderfälle sind zunehmend die Ausnahme, nicht die Regel. Für diese Einzelfälle könnten alternative Fristverlängerungsmechanismen geschaffen werden, ohne dass eine allgemeine Dauerfristverlängerung nötig wäre.

„Was ist mit Unternehmen, die noch nicht auf E-Rechnungen umgestellt haben?“

Unternehmen, die weiterhin manuelle Prozesse nutzen, werden im Wettbewerbsnachteil sein. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Umstellung auf E-Rechnungen verpflichtend wird – ähnlich wie wir es bei der Einführung von ELSTER erlebt haben. Die Digitalisierung ist unausweichlich.

„Bedeutet das nicht zusätzliche Kosten für die Unternehmen?“

Nein, im Gegenteil. Die Investitionen in E-Rechnungs-Systeme und automatisierte Buchhaltung amortisieren sich schnell durch Einsparungen bei Personalressourcen, Fehlerkorrekturen und Zinskosten durch verspätete Zahlungen. Zudem schaffen sie eine verlässliche Grundlage für finanzielle Analysen.

Die Folgen einer automatisierten, taggenauen Buchhaltung

Wenn die Buchhaltung in Echtzeit funktioniert, können Unternehmen und Steuerberater von einer Vielzahl neuer Möglichkeiten profitieren:

   •    Aktuelle Auswertungen und Berichte: Entscheidungen können auf Basis tagesaktueller Zahlen getroffen werden, ohne auf Monatsabschlüsse warten zu müssen.

   •    Schnellere Periodenabschlüsse: Mit tagesaktuellen Daten wird der Monats- oder Jahresabschluss ein reiner Formalakt, da alle Informationen bereits vollständig und geprüft vorliegen.

   •    Bessere Planungsinstrumente: Liquitätsplanungen können auf Basis fortgeschriebener Ist-Daten verfeinert werden. Unternehmen können frühzeitig Engpässe erkennen und gegensteuern.

   •    Frühwarnindikatoren: Durch den Abgleich aktueller Zahlen mit Planwerten lassen sich Risiken und Chancen frühzeitig identifizieren – ein unschätzbarer Vorteil für Unternehmen.

 Fazit

 Die Dauerfristverlängerung war in einer analogen oder teil-digitalen Welt ein sinnvolles Werkzeug. Im Zeitalter der E-Rechnung verliert sie jedoch an Bedeutung. Unternehmen und Steuerberater sollten den Fokus nicht auf alte Verfahren richten, sondern die Chancen der Digitalisierung nutzen. Eine taggenaue Buchhaltung ist nicht nur effizienter, sondern eröffnet neue Möglichkeiten für Unternehmenssteuerung, Planung und Risikomanagement.

Wie sehen Sie das? Lassen Sie uns diskutieren!

Ulf Ritter

Wirtschaftsinformatiker (IHK) ganzheitliche Prozessdigitalisierung

3 Wochen

Da sehe ich auch eines der Probleme Alexander Hassenpflug, die E-Rechnung hat in Ihrer Datei keine Kontierung für die Buchhaltung des Rechnungsempfängers. 🧾 Somit bekommt der Steuerberater, oder die Abteilung Buchhaltung im Unternehmen überwiegend die Eingangsrechnung oder den Buchungssatz erst wenn diese im ERP System des Unternehmens, sagen wir mal in der Abteilung Rechnungsprüfung, erfasst, eingelesen, verarbeitet wurde. ⏳ Das heißt solange der Prozess Eingangsrechnung so aufgebaut ist steht dem Rechnungswesen die Eingangsrechnung nicht in Echtzeit sondern mit einer Verzögerung zur Verfügung. 🐌 Nur zu oft haben wir eine Bankbewegung und der Beleg fehlt uns noch. Dies wird sich so lange nicht das Rechnungswesen als erste Stelle die Eingangsrechnung erfasst (validiert, steuerrechtlich prüft und bucht) auch nicht ändern. Und somit sind wir, meiner Meinung nach, noch weit weg von der Abschaffung einer Dauerfristverlägerung Anja Kellner. Viele Unternehmen müssen dringend anfangen mit der digitalen Prozessoptimierung und Gestaltung. Hier könnte die sowieso erforderliche Verfahrensdokumentation ein gutes Werkzeug sein. 🦁

Torven Immenroth

für Sie auf dem "Lauf"enden

3 Wochen

Ich überlege gerade wie hier der optimale Prozess bei meinem Friseur ist? Die Kasse schreibt er noch brav auf Zettel, Digital ist sowieso ein Fremdwort… Oder der Handwerker, der nach wie vor im Baumarkt den Beleg über 12,50 Euro bekommt und den dann irgendwannn zum Berater bringt… Ich denke pauschal zu sagen wir brauchen die Dauerfristverlängerung nicht mehr, ist falsch. Es kommt immer auf den Einzelfall an

Alexander Hassenpflug

CEO Hassenpflug Rechtsanwälte Steuerberater | Recht, Steuern, Immobilien | CEO WODIX GmbH - Microsoft Cloud Computing & MS 365

3 Wochen

Die E-Rechnung führt nicht zur Erkennung des Aufwand- und/oder Ertragskontos beim Rechnungsempfänger. Das kann nur teilweise automatisiert werden. Beispiel: Ankauf eines PKW kann Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein - diese Info steckt nicht in der E-Rechnung. Darauf weist Claudia Thaller-Birkigt auch mit Metro etc zutreffend hin.

Ute Hiller

Steuerberatung mit Mehrwert. Gemeinsam die Zukunft gestalten und nicht die Vergangenheit verwalten!

3 Wochen

Haben wir tatsächlich schon jetzt kaum mehr Anja Kellner . Allerdings braucht es Systeme, um hier die Korrektheit überwachen zu können. Andere Herausforderungen 😁

Michael Knust

🔍Bist du Handwerker, Gastronom oder Händler, wir schenken Dir Zeit. Entdecke, wie einfach sich Buchhaltung anfühlen kann. Anders als erwartet & ganz digital. | Lass uns schnacken!

3 Wochen

Die Dauerfristverlängerung brauchen wir doch schon lange nicht mehr. Warum alles auf die e-Rechnung schieben. Es ging auch vorher schon - wenn man seine eigene Aufgaben in der Digitalisierung ernst genommen hätte und nicht wieder nach der nächsten Ausrede gesucht hätte, warum wieder was nicht geht😉

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