Was bringt ein Gesetz zum autonomen Fahren?

Was bringt ein Gesetz zum autonomen Fahren?

150.000 Fahrten pro Woche würden die Waymo Robotaxis jede Woche ohne Fahrer absolvieren, verkündete Alphabet-Chef Sundar Pichai vor wenigen Tagen. Seine Äußerung ist vermutlich eine Reaktion auf die jüngst angekündigten autonomen Fahrzeuge von Tesla.

Blick zurück: Im Sommer 2021 ist das „Gesetz zum autonomen Fahren“ in Kraft getreten. „Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen“, steht in der drei Jahre alten Mitteilung. Doch bis heute tut sich hier wenig.

„In Europa und insbesondere in Deutschland sollte man langsam dafür sorgen, dass solche Systeme tatsächlich unter kontrollierten Bedingungen auf die Straße kommen“, mahnte Jan Reich im Interview mit Automobil Industrie. Der Leiter der Abteilung Safety Engineering am Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE führte weiter aus: „In einem geschützten Rahmen sollte man sich mehr auf die Straße wagen und systematisch Felderfahrungen sammeln.“

Ein Beispiel ist das Projekt Kira in Hessen, an dem unter anderem Mobileye beteiligt ist. Der Zulieferer arbeitet zudem eng mit VW und Moia zusammen. In Hamburg wird der Betrieb von Roboshuttles vorbereitet.

Blickt man nach China sind Unternehmen wie Baidu, Pony.ai und Horizon Robotics (letztere auch VW-Partner) zu nennen. 

Das Gesetz hat Deutschland im Rechtswesen zum Vorreiter beim autonomen Fahren gemacht. Aber was hat es gebracht? Formal ist es der richtige Weg, doch Schwung hat das Gesetz nicht gebracht. Vielleicht bremst es sogar die Dynamik, weil es einfacher ist, andernorts mit einer Ausnahmeregelung zu testen – statt langwierig die Vorgaben eines Gesetzes umzusetzen. 

Führend bei Level-3-Systemen

Das mag auf die Unternehmen zutriffen, die auf die Personen- und Güterbeförderung als Dienstleistung aus sind. Beim automatisierten Fahrfunktionen für Pkw sieht das anders aus: Bei Level-3-Systemen ist die deutsche Autoindustrie – allen voran Mercedes – führend. Der Erfolg lässt sich dabei nicht nur an den verkauften Systemen bemessen, sondern am erlangten Prozesswissen von der Entwicklung solcher Funktionen bis hin zu Straßenzulassung in verschiedenen Ländern.

Zum Abschluss gibt es – wie gewohnt – die fünf meistgelesenen Artikel dieser Woche. Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und ein schönes Wochenende! Viel Spaß beim Lesen. 

Sven Prawitz, Redakteur Automobil Industrie


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Jürgen Kaiser

General Manager at 3E-motion Ventures GmbH

1 Monat

Niemand weiß, was im E/E-System eines Fahrzeugs tatsächlich vorgeht. Es gibt kein vollständiges Modell, Kommunikationsdaten werden mit archaischen Hilfsmitteln erstellt (Excel), Zulieferer rücken den Code nicht raus. Insbesondere das Fraunhoferinstitut hat bisher keine Anstrengungen unternommen, herauszufinden, wie man ein Produktreferenzmodell erstellt und was dieses in Sachen Sicherheit bewirken kann. Solange das so ist, lehne ich den Einsatz auf öffentlichen Straßen ab.

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