China: Neues Online-Vorabgenehmigungserfordernis für Arbeitserlaubnisse bei Beschäftigung in Peking / China: New online pre-authorization requirement
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China: Neues Online-Vorabgenehmigungserfordernis für Arbeitserlaubnisse bei Beschäftigung in Peking / China: New online pre-authorization requirement

Achim Heuser Am Kiekenbusch 15 47269 Duisburg www.heuser.de 0203 4799920 info@heuser-collegen.de

International Employment 02/2016

Zum 4. Januar 2016 wurde in Peking ein zusätzliches Online-Vorabgenehmigungserfordernis für Arbeitserlaubnisse zur Beschäftigung von Ausländern bei Unternehmen in Peking in Kraft gesetzt. Das vorabgeschaltete Online-Verfahren heißt Foreign Employment Management System (FEMS). Arbeitgeber in Peking, die dort ausländische Arbeitnehmer beschäftigen oder zukünftig beschäftigen wollen, müssen sich zunächst online beim Beijing Labour Bureau (BJLB) registrieren. Die Registrierung des Arbeitgebers muss jährlich erneuert werden. Im Rahmen der Beantragung neuer Arbeitserlaubnisse zur Beschäftigung von Ausländern in Peking hat der Arbeitgeber nun zunächst einen Online-Vorabgenehmigungsantrag beim BJLB einzureichen. Anschließend sind in einem Termin beim BJLB die Original-Antragsunterlagen vorzulegen.

Beschäftigt der Arbeitnehmer in Peking bereits ausländische Arbeitnehmer, muss er dringend prüfen, ob alte Arbeitserlaubnisse abgelaufen oder Beschäftigungen von Ausländern vorzeitig beendet wurden. Sofern abgelaufene Arbeitserlaubnisse oder vorzeitig beendete Ausländer-Beschäftigungen noch nicht dem BJLB gemeldet wurden, muss der Arbeitgeber in Peking dies online über das FEMS innerhalb von 6 Monaten ab der Einführung des FEMS nachholen.

Das Online-Vorabgenehmigungsverfahren ist grundsätzlich im Rahmen der folgenden Anträge zur Beschäftigung von Ausländern in Peking anzuwenden:

- Arbeitsgenehmigungen,

- Expertenerlaubnisse,

- Genehmigungen für kurzfristige Arbeitseinsätze und

- Arbeitserlaubnisse.

Das FEMS ist nicht beschränkt auf den Bereich von Erstanträgen, sondern während der gesamten Dauern der Beschäftigung von Ausländern in Peking, insbesondere für folgende Vorgänge, zu verwenden:

- Erstanträge,

- Erneuerungs- bzw. Verlängerungsanträge,

- Aktualisierung der Unternehmensdaten und

- Abmeldungen.

Zurzeit gilt das neue Online-System FEMS im Rahmen der Beschäftigung von Ausländern in Peking. Unklar ist, ob auch andere chinesische Städte und Provinzen ähnliche Online-Managementsysteme einführen werden.

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