Das Coronavirus lässt sich nicht von Grenzen aufhalten. Flynth auch nicht!
Flynth hilft auch grenzüberschreitend tätigen Unternehmern gerne bei der Umsetzung der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden. Deshalb haben wir einen speziellen Corona-Helpdesk eingerichtet. Unsere Experten beantworten Ihre Fragen und geben konkrete Ratschläge für Ihre Geschäftssituation. Wussten Sie zum Beispiel, dass die niederländische Regierung eine Entschädigung anbietet, wenn Sie aufgrund der Maßnahmen vorübergehend weniger Arbeit für die Mitarbeiter Ihrer niederländischen Niederlassung haben? Gerne erzählen wir Ihnen mehr über diese so genannte Arbeitszeitverkürzung, wie und wo diese in den Niederlanden zu beantragen ist. Wenn Sie also Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter +31882369000 an und fragen Sie nach den Flynth Mitarbeitern unseres Deutschland|Holland Desks. - Wir sind für Sie da – gerade jetzt!
Das niederländische Kabinett hat beschlossen, dass dieses außergewöhnliche Ereignis nicht zu Ihrem normalen unternehmerischen Risiko gehört. Sie können daher von der niederländischen Regierung eine Entschädigung für die Folgen des Arbeitsrückfalls, der sogenannten Arbeitszeitverkürzung, beantragen.
Wann können Sie Arbeitszeitverkürzung in Anspruch nehmen?
Um die Arbeitszeitverkürzung Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens 20% weniger Arbeit für 2 Wochen in der gesamten Organisation haben. Warten Sie nicht zu lange: es gibt eine Entschädigung ab dem Datum der Antragstellung oder dem voraussichtlichen Datum.
Was muss beantragt werden?
Die Genehmigung für die Arbeitszeitverkürzung muss beim Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung (Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid) beantragt werden. Sie können diese Genehmigung nur mit dem digitalen Formular auf der Website des Ministeriums beantragen. Anderweitig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet, bitten beachten Sie dies unbedingt!
Wie hoch ist die Entschädigung?
Nach Erhalt der Zustimmung können Sie beim UWV (das Institut für Arbeitnehmerversicherungen in den Niederlanden) eine befristete Arbeitslosenentschädigung für die Nicht-Arbeitszeit der Mitarbeiter beantragen. […]
Wie lange gilt die Regelung?
Die Dauer dieser Genehmigung beträgt maximal 6 Wochen. Wenn die Probleme länger als 6 Wochen andauern, können Sie maximal dreimal eine Verlängerung der Genehmigung beim Ministerium beantragen. Die maximale Frist beträgt also 24 Wochen.
Brauchen Sie Hilfe?
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung der Arbeitszeitverkürzung wünschen und/oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Flynth Deutschland|Holland Desk.
Wir sind telefonisch erreichbar unter +31882369000 und per E-Mail über duitslanddesk@flynth.nl – emmen@flynth.nl oder hollanddesk@flynth.nl
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