Das neue BMF-Schreiben zur E-Rechnung
Mit dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024, BStBl. I 2024, 1320, hat die Finanzverwaltung ihre Vorgaben zur Anwendung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab dem 1.1.2025 veröffentlicht. Damit schafft die Finanzverwaltung für elementare Bereiche der Umsatzsteuer endlich in Teilen Rechtssicherheit. Im Grundsatz gilt weiterhin: Ohne ordnungsgemäße E-Rechnung kein Vorsteuerabzug – mit neuen praxisrelevanten Ausnahmen für die E-Rechnung! Gegenüber der Entwurfsfassung des BMF-Schreibens sind bedeutsame Änderungen zu beachten.
Mehr dazu lesen Sie von unserem Partner Cristian Esteves Gomes und Carsten Odinius auf unserer Webseite unter: Das neue BMF-Schreiben zur E-Rechnung | Streck Mack Schwedhelm (steueranwalt.de)