Der BGH hat die Rechte von Lebensversicherungskunden gestärkt

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Einige Kunden sind unzufrieden mit der Entwicklung Ihrer Leben-oder Rentenversicherung, jedoch sind ihnen ihre Rechte nicht umfassend bekannt.

Es gibt Möglichkeiten über den Rückkaufswert hinaus, beinahe 100% des investierten Geldes wieder zurückzuholen, aus Rürup- oder Basisrenten, aus einem Riester-Rentenvertrag aber auch aus Lebensversicherungen  oder fondsgebundenen Rentenversicherung.

Auch die Auflösung von bAV Verträgen ist in den meisten Fällen möglich.

Wir prüfen Ihre Rechte und helfen Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Bereich Altersvorsorge (betrieblich oder privat). Im Expertennetzwerk des iWW München arbeiten mit gerichtlich zugelassenen Rentenberatern für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung zusammen. Das sind behördlich zugelassene, sogenannte Versicherungsberater.

WICHTIG!

Den Versicherungsberatern ist der Verkauf von Versicherungsverträgen nicht gestattet. Das garantiert dem Verbraucher eine vollkommen unabhängige Beratung. Somit sind die Experten des iWW München die richtigen Ansprechpartner, wenn es um eine seriöse und faire Versicherungsanalyse Ihrer privaten und oder betrieblichen bzw. gewerblichen Versicherungen geht.

Nicolas Alicke

Versicherungsfachwirt in leitender Funktion oder als Spezialist mit langjähriger Erfahrung in Finanzdienstleistungen.

7 Jahre

Zu den Kommentar vom Joachim Kummer, Rechtsanwalt beim Bundesgerichthof, möchte ich korrigieren: Abschlusskosten sind nicht nur die Provisionen an den Vertretern. Hier Definition von Gabler: Die Abschlusskosten sind der Teil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens, die einmalig durch Platzierung eines Versicherungsvertrags bei einem Kunden entstehen. Als Abschlusskosten werden häufig Abschlussprovisionen, Bestandsprovisionen, Courtagen und Superprovisionen, Vergütungen des betreuenden Außendienstes und Kosten für die Werbung als äußere Abschlusskosten sowie Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins als innere Abschlusskosten erfasst.

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