Der Februar ist zu kurz und Aufräumen kostet Geld. Und was ist eine Nibbelmaschine?
Der Februar ist einfach zu kurz, auch wenn er dieses Jahr einen Bonustag hatte.
Zuviel steht an, als dass man einfach so auf zwei Tage oder gar drei verzichten könnte.
Das Bundesamt für Statistik bringt Anfang Februar die neuen Indexzahlen raus und wir ermitteln auf deren Basis die individuellen Wertzuschläge für unsere Kunden. Die müssen wir dann natürlich den Versicherungsmaklern oder Versicherern melden.
Nachdenklich stimmen uns die vielen Verkehrswertermittlungen für Unternehmen, die Standorte ins Ausland verlagern.
Und wir haben ein neues Fachthema auf unserer Webseite veröffentlicht. Diesmal geht es um die Kosten, die im Brandschadenfall für Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten anfallen. Eigentlich werden diese Kosten - neben den Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten - vom Versicherer erstattet. Denn das Betriebsgelände muss natürlich so hergerichtet werden, dass ein Wiederaufbau überhaupt möglich ist.
In der Praxis erleben wir aber durchaus, dass es zu Problemen kommt. Also haben wir uns das Thema einmal genau angeschaut. Uns ist wichtig, dass Sie die Knackpunkte kennen um im Fall der Fälle gewappnet zu sein.
Unsere Stromleitung ist übrigens immer noch provisorisch – wir hoffen, dass die Arbeiten diese Woche dann erfolgreich beendet werden und wir „nur“ einen weiteren Tag Unterbrechung ohne Internet und Strom auskommen müssen.
Als Fundstück des Monats
haben wir etwas ganz Spezielles für Sie, und zwar eine sogenannte Nibbelmaschine der Firma Trumpf aus dem Jahre 1982.
Optisch vielleicht nicht besonders beeindruckend und auch nicht besonders historisch, aber die Funktion ist schon speziell: Die Maschine ist keine klassische Stanze, sondern sie „knabbert“ sozusagen Blechteile durch. Vor allem bei Werkstücken, die sich beim Einsatz einer klassischen Stanze verformen oder brechen würden, kommen solche Maschinen zum Einsatz. Sie können sehr präzise Bleche trennen oder Teile herauslösen. Eine Maschine, die sehr solide ausgelegt ist und sicherlich ihr Geld schon verdient hat!
(Und erinnert mich immer ein bisschen an die am Meisenknödel knabbernden Meisen zu dieser Jahreszeit).
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Als Cocktail des Monats
bringen wir etwas alkoholfreies, falls Ihnen der "Dry January" nicht gereicht hat oder falls Sie Lust auf etwas haben, dass nach Sommer schmeckt. Das können wir bei der momentanen Wetterlage bestimmt alle gebrauchen….
Queen Charlotte Fruit Punch
3 cl Orangensaft, 1,5 cl ungesüßten Anananssaft, 1,5 cl Zitronensaft, 1,5 cl Passionsfrucht- oder Maracujanektar, 0,75 cl Grenadinesirup, Club Soda.
Alle Zutaten bis auf das Soda über Eiswürfel in ein Glas gießen, mit Soda nach Geschmack auffüllen und umrühren und gerne mit frischer Minze garnieren.
Ein Rezept aus dem „Trader Vic’s Barbuch“, leider nur noch antiquarisch erhältlich.
Mit dieser Sonne im Glas wünschen wir einen schönen März!
Ihr Philip Merker