Der Generalplaner nimmt dem Bauherrn nicht alle Aufgaben ab
Für welche Projekte und Bauherrschaften eignet sich ein Generalplaner? Quelle: Pius Renggli, Wahl eines Generalplaners – Wieso sich Auftraggeber für ein Generalplanermodell entscheiden?, Zürich, 2014

Der Generalplaner nimmt dem Bauherrn nicht alle Aufgaben ab

Das umfassende Leistungsangebot und die Vorteile verleiten Bauherren oft dazu, den Generalplaner als Allzweckwaffe zu sehen: Er soll ihnen alle Aufgaben abnehmen und alle Probleme lösen. Das Aufgabenfeld des Generalplaners ist zwar umfangreicher als dasjenige eines Gesamtleiters oder eines Architekten, doch auch seinem Verantwortungsbereich sind Grenzen gesetzt:

  • Der Generalplaner ersetzt nicht den Beizug von weiteren Planern. Er übernimmt nur deren Auswahl, Führung und Honorierung.
  • Der Generalplaner kann nicht mehrere Funktionen übernehmen – beispielsweise den GP-Lead und die architektonische Gestaltung. Die Komplexität der Aufgabe erfordert in der Regel eine Beschränkung auf die reine Führungs- und Managementaufgabe.
  • Der Generalplaner ist auf klar definierte Schnittstellen im Organigramm angewiesen. Dabei geht es vor allem um den Austausch zwischen ihm und dem Bauherrn sowie den Mieterinnen/Nutzern des Bauwerks.

Vor dem Entscheid, einen Generalplaner für ein Projekt beizuziehen, sollte man sich als Bauherr deshalb zum einen kritische Fragen zum Modell, zum potenziellen Generalplaner und zur eigenen Organisation stellen, zum andern die Vor- und Nachteile des Generalplanermodells genau gegeneinander abwägen.

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