Der OZG-Prozess ist positiv zu bewerten. Ist er?

Der OZG-Prozess ist positiv zu bewerten. Ist er?

Gestern stieß ich bei meinen Recherchen zum OZG 2.0 zufällig auf ein Interview mit Dr. Markus Richter, Staatssekretär im BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik. Er zieht darin Bilanz aus den letzten Jahren OZG.

Er vergleicht das OZG zu Beginn mit einem ersten Update für die digitale Verwaltung. Hier musste ich etwas schmunzeln, da wir meiner Meinung nach eher von der Installation einer Beta-Test-Version als von einem Update sprechen, da noch keine Grundlage für ein Update gegeben war. Er bezieht sich im Interview auch auf die bereitgestellten Konjunkturmittel und deren unvollständige Nutzung. Ich habe bereits in meinem letzten Artikel zum OZG und seinen Auswirkungen auf die Kommunen darauf hingewiesen, dass diese finanziellen Mittel bei falscher Dosierung mehr Ärger als Unterstützung gebracht haben.

Er beschreibt auch die Erfüllung der Verpflichtungen seitens des Bundes und verweist unter anderem auf die Etablierung der BundID. Hier muss ich aus bayrischer Sicht widersprechen. Wenn von Anfang an eine einheitliche Strategie auf Bund- und Länderebene kommuniziert worden wäre, wäre die BundID vielleicht schon etabliert. Stattdessen arbeiten nun einzelne Bundesländer mit unterschiedlichen IDs, und eine sinnvolle Zusammenarbeit kann erst erfolgen, wenn alle auf einer gemeinsamen Basis angekommen sind.

Seine Bemerkung, dass ihm bewusst ist, dass der erhoffte Wandel noch nicht deutlich genug sichtbar ist, zeigt leider auch, dass das OZG seine Hauptaufgaben wohl eher verfehlt als erfüllt hat.

"Digitale Verwaltung wird nicht mehr nur aus Verwaltungssicht gedacht, sondern soll konsequent den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer dienen. Unsere Online-Anträge sind effizient, einfach, sicher. Für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeitende", war für mich der prägendste Satz in dem Interview. In meiner täglichen Arbeit muss ich mich jedoch fragen, wie von einem Erfolg oder von einfachen, effizienten Diensten gesprochen werden kann, wenn die Erfüllung bei den Bürgern fehlt und die Umsetzung halber digitaler Lösungen einen Mehraufwand für die Verwaltungen bedeutet.

Auch die folgende Aussage stammt aus dem Interview mit Dr. Markus Richter: "Im Jahr 2023 folgt das nächste große Update für die digitale Verwaltung. Mit dem OZG-Folgegesetz ("OZG 2.0") werden wir den Aufbau langfristig tragfähiger Strukturen für die Verwaltungsdigitalisierung verstetigen. Viele Digitalisierungsprojekte befinden sich schon heute auf der Zielgeraden und werden im kommenden Jahr umgesetzt sein."

Ich frage mich hier, auf welcher Grundlage er diese Aussage getroffen hat. Bezieht er sich auf Städte wie Berlin, Hamburg oder München, die ganze Abteilungen haben, die sich auf diese Aufgaben konzentrieren können? Bei Städten, die diese Ressourcen nicht haben, sprechen wir von einem anderen Umsetzungsstand. Hier sind viele Themen begonnen, aber kaum welche auf einer Zielgeraden, bei der man von einer vollumfänglichen Umsetzung im kommenden Jahr sprechen kann.

In einem Punkt kann ich Dr. Richter jedoch zustimmen: "Komplexe föderale Strukturen, unterschiedliche Digitalisierungsstände und die Heterogenität der IT-Landschaft fordern Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen." Dies sehe ich als eine der größten Herausforderungen, die die Digitalisierung im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit sich bringt. Ich hätte mir jedoch von Anfang an eine bundesweite, einheitliche Strategie gewünscht.

An dieser Stelle möchte ich allerdings erwähnen, dass die Zusammenarbeit der Kommunen in diesem Bereich durchaus Fortschritte macht, was mich sehr freut. Ich stehe jederzeit gerne für einen Austausch oder eine Zusammenarbeit zur Verfügung. Denn nur gemeinsam können wir eine digitale Verwaltung erschaffen.

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