Der zu starre Begriff der Berufsunfähigkeit
Die bekannte klassisch deutsche Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nach 6 Monaten eine Rentenzahlung, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann. Eine solche Absicherung ist besser als nichts, weist aber doch einige Schwächen auf. Ein Plädoyer für eine sinnvoll koordinierte und zeitgemäße Einkommenssicherung.
Herr Berger ist ein Beziehungsmensch. Seit mehr als zwanzig Jahren im Betrieb konnte er wichtige Partner und Kunden an sich binden. Sie schätzen ihn und seine offene und aufrichtige Art. Sein Vorgesetzter kann sich eine «Zeit ohne Berger» nicht vorstellen.
Und nun ist er plötzlich nicht mehr da.
Herr Berger war im Aussendienst tätig und auf das Auto angewiesen. Ein chronisches Rückenleiden hat seine Arbeit massiv eingeschränkt. Er wurde von seiner Versicherung berufsunfähig gesprochen und erhält die vereinbarte monatliche Rente. Der Arbeitgeber verlor eine wichtige und erfahrene Fachkraft, die nur schwer zu ersetzen ist. Herr Berger selbst ringt mit der Situation, fühlt sich nicht mehr gebraucht und wertgeschätzt.
Starrer Begriff der Berufsunfähigkeit
Wieso wird ein noch arbeitsfähiger, wertvoller Arbeitnehmer aus dem Betrieb genommen? Herr Berger könnte sein Fachwissen und seine Erfahrung auch in anderer Form einbringen, er könnte die Beziehungspflege reduzieren und gegebenenfalls an einen Nachfolger übergeben. Er könnte weiterhin mit seinem Namen für die vom Kunden gewohnte Qualität und Verlässlichkeit stehen.
Das Problem liegt im starren Begriff der Berufsunfähigkeit. Dieser sieht eine Leistung vor, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Wenn also Herr Berger nicht mehr Auto fahren kann, dann ist er im versicherungstechnischen Sinne berufsunfähig. Eine alternative, ähnliche Tätigkeit wird dabei nicht eruiert, obwohl sie für alle drei Parteien – Arbeitgeber, Versicherter und Versicherer – von Vorteil und wünschenswert wäre.
Ein Plädoyer für eine Einkommenssicherung als sinnvolle Alternative zur Absicherung der «zuletzt ausgeübten Tätigkeit»…
Einkommenssicherung als zeitgemäße Deckung
Herr Berger hat zwei Interessen: (i) er möchte sich weiterhin einbringen und nicht als berufsunfähig gelten und (ii) er möchte keine drastische Änderung seiner finanziellen Situation.
Die betriebliche Einkommenssicherung ist deshalb auf dem Vormarsch. Immer mehr deutsche Unternehmen versichern ihre Belegschaft gegen die finanziellen Risiken einer Invalidität oder eines Todesfalls. Viele wählen nicht den Leistungsbegriff der Berufsunfähigkeit, sondern den der Einkommenssicherung. Es wird also das Einkommen versichert, respektive im Krankheitsfall die Einkommenseinbuße aufgefangen, statt eine Rentenleistung basierend auf einer zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu entrichten.
Am Beispiel von Herrn Berger sind die Vorteile offensichtlich: Er arbeitet weiter im Betrieb und bringt seine Erfahrung im Innendienst ohne Reisetätigkeit ein. Seine hervorragenden Kontakte kann er langsam seinem Nachfolger übergeben.
In seiner neuen Tätigkeit verdient Herr Berger aber weniger als vorher. Deshalb wird die Einkommenseinbuße vom Arbeitgeber – kongruent rückgedeckt durch die auf kollektive Versicherungslösungen spezialisierte elipsLife – im Rahmen der vereinbarten Höhe aufgefangen. Herr Berger bringt sich weiterhin als Arbeitskraft ein und muss nur einen geringen Gehaltsrückgang verkraften.
Fachkräfte mit sinnvoller Deckung halten
Arbeitgeber wollen keine Fachkräfte verlieren. Im Krankheitsfall sollten Versicherungslösungen greifen, die den Mitarbeiter im Betrieb halten wollen, statt ihn auf die Bank der Berufsunfähigkeit abzuschieben. Insbesondere in sich weiter verschärfenden Zeiten des Fachkräftemangels ist jede gesunderhaltende und zurückkehrende Arbeitskraft von großer Wichtigkeit. Der starre Begriff der Berufsunfähigkeit trägt diesem Umstand keine Rechnung und erachtet eine ausgeübte Tätigkeit wichtiger als der tatsächliche Einkommensverlust. Dies ist nicht zeitgemäß, weil sich immer weniger Menschen mit dem Status ihrer Tätigkeit identifizieren, sondern vielmehr Wertschätzung und Selbstwertgefühl suchen. Das erhalten sie durch sinnstiftende Arbeit.
Mit der betrieblichen Einkommenssicherung schützen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden vor einem finanziellen Fiasko und haben gleichermaßen die Möglichkeit, wichtiges Personal im Betrieb zu halten. Dabei geht es um die Absicherung des Einkommensverlusts statt des «zuletzt ausgeübten Berufs». Eine klassische Win-Win-Situation, von der sich immer mehr Unternehmen überzeugen lassen.
Elips Life AG ist ein Unternehmen der Swiss Re Gruppe und agiert als Biometrieversicherer in ausgewählten europäischen Märkten. elipsLife hilft Unternehmen, die Kosten der Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu reduzieren und gleichzeitig die finanziellen Folgen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit oder eines Todesfalls zu lindern. Ziel von elipsLife ist es, die erkrankte Person mit Hilfe von integriertem Care Management beim Erhalt der Arbeitskraft und bei der Rückkehr ins Unternehmen zu unterstützen. Hierdurch wird wertvolles Wissen im Unternehmen erhalten, und die Kosten für den Personal- und Wertschöpfungsausfall werden deutlich reduziert.