Die Abfertigung neu vs. Abfertigung alt
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Die Abfertigung neu vs. Abfertigung alt

Abfertigung neu vs. Abfertigung alt

Eine Abfertigung erhält man, wenn man ein Arbeitsverhältnis beendet. Es ist eine einmalige Zahlung nach österreichischen Bestimmungen. Aktuell gibt es zwei verschiedene Varianten, die sich ab dem Zeitpunkt des Antritts des Arbeitsverhältnisses richtet:

  • Abfertigung neu ist gesetzlich im BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) geregelt und kommt für jene Arbeitsverhältnisse zum Einsatz, die nach dem 31.12.2002 abgeschlossen wurde.
  • Abfertigung alt ist im Angestelltengesetz geregelt (§23 AngG) und betrifft all jene Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begründet wurden.

NEU ist immer besser: die wesentlichen Unterschiede zwischen Abfertigung neu und alt auf einen Blick

  • Bei dem ALTen Modell hatte man erst einen Anspruch nach 3 Jahren in einer ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen. Diese stand einem erst zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Lösung beendet wurde.
  • Abfertigung NEU:
  • Mit dem NEUen Modell hat man ab dem 2. Monat Anspruch und es ist sogar möglich, sie in einen neuen Betrieb mitzunehmen. Es handelt sich also um ein flexibleres und faireres Modell. Hinzu kommt noch, dass:
  • Lehrlinge ebenfalls einen Anspruch auf die Abfertigung neu haben.
  • Es werden die Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges und des Zivil- und Präsenzdienstes berücksichtigt.
  • Die Abfertigung Neu gilt auch für Selbstständige und freie Dienstnehmer/innen.
  • Bei einer Selbstkündigung geht der Anspruch nicht verloren! Allerdings kannst du ihn in dieser Situation nicht ausbezahlen lassen. Er geht aber auch nicht verloren, somit hast du zu einem späteren Zeitpunkt ein Recht auf diese Abfertigungseinzahlung.

Wusstest du, dass man bei dem alten Modell ein fixes Monatsentgelt hat?! Dies basierte auf dem letzten monatlichen Entgelt inkl. aller Sonderzahlungen, Überstunden, Prämien und Provisionen.

Solltest du noch in die alte Abfertigung fallen, kannst du deine Auszahlung beim Abfertigungsrechner ALT der AK berechnen lassen.

Übertrag von der Abfertigung „alt“ auf die Abfertigung „neu“

Du kannst auch einen Übertrag von den alten Bestimmungen auf die Neue legen. Dies erfordert allerdings die Zustimmung deines/deiner Arbeitgeber/in. Ihr habt aber auch die Möglichkeit, im Kollektivvertrag sowie in zusätzlichen Betriebsvereinbarungen gewisse Rahmenbedingungen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Dazu müssen zwei Varianten eingehalten werden, was mit der Abfertigungsanwartschaften geschieht:

  • Einfrieren. Hier wird der direkte Anspruch des Entgelts eingefroren, nämlich bis zum Stichtag des Übertritts und er wird im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des/der Arbeitgeber/in ausbezahlt. Die weiteren Beiträge nach dem Stichtag werden an eine gewählte Mitarbeitervorsorgekasse laufend einbezahlt – so wie es die aktuelle Variante der Abfertigung neu vorsieht.
  • Kompletter Übertrag auf die Abfertigung neu an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse. Jetzt erfolgt ein Übertrag der gesamten Anwartschaft auf eine Vorsorgekasse. Vorsicht, denn die Höhe des Übertragungsbetrages ist gesetzlich nicht geregelt und sollte rechtlich kontrolliert werden, bevor du diese unterschreibst.

Wann hast du Anspruch auf deine Abfertigung neu?

Eine Abfertigung steht dir zu, wenn du ein Arbeitsverhältnis beendest. Allerdings bekommst du nicht bei jeder Variante auch tatsächlich eine Abfertigung ausbezahlt. Bei der Abfertigung neu gelten nun folgende Rahmenbedingungen:

  1. Bei einvernehmlicher Kündigung oder durch eine Kündigung durch den/die Arbeitgeber/in oder wenn dein befristetes Arbeitsverhältnis ausgelaufen ist und
  2. nach Einbezahlung von 36 Beitragsmonaten oder
  3. nach 5 Jahren, in denen kein beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis bestanden hat (z. B. Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit, Auslandssemester…) aber spätestens
  4. zum Pensionsantritt

ACHTUNG: Eine Auszahlung erfolgt nie automatisch! Du musst dich nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der BV-Kasse (innerhalb von 6 Monaten) schriftlich melden. Danach dauert eine Bearbeitung ca 2 Monate und erst dann erfolgt die Auszahlung.

Was ist dein Beitrag für die Abfertigung neu?

Ab deinem zweiten Monat in deinem neuen Dienstverhältnis zahlt dein/e Arbeitgeber/in automatisch ca. 1,53 % deines Bruttomonatsgehaltes (inkl. aller Sonderzahlungen ) als Abfertigung neu an eine Vorsorgekasse ein. Die Abfertigung neu wird parallel mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse überwiesen. Jährlich erhältst du einen Bescheid über deinen Kontostand und die aktuelle Höhe deiner Abfertigungsanwartschaft (Stichtag 31.12 des Vorjahres) Die meisten Vorsorgekassen haben ein kostenloses Online Portal für dein Abfertigungskonto angelegt, wo du jederzeit deine Daten abrufen kannst. Die Registrierungen erfolgen meistens direkt über diese Portale.

Tipp: Du kannst die Höhe deines Beitrages auf deinem Lohnzettel sowie deiner Bemessungsgrundlage einsehen.

Mit Hilfe des Abfertigungsrechner NEU kannst du dir sämtliche Berechnungen nach der Abfertigung neu und dem neuen Recht berechnen lassen.

Abfertigungsbeiträge sind auch für folgende Zeiten zu entrichten:

  • Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst (Arbeitgeber/-in)
  • Mutterschutz und Krankenstand (Arbeitgeber/-in)
  • Zeiten des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges (Bund – FLAF – Familienlastenausgleichsfonds)
  • Sterbebegleitung (Bund – FLAF)
  • Altersteilzeit, Teilpension, Bildungsteilzeit, Pflegeteilzeit, Wiedereingliederungsteilzeit, Solidaritätsprämienmodell, Kurzarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen (Arbeitgeber/-in; Basis: Normalarbeitszeit vor der Herabsetzung
  • Bildungskarenz (AMS)
  • Begleitung von schwersterkrankten Kindern (Bund – FLAF)
  • Pflegekarenz (Bund – FLAF)

Alles über die Auszahlung der Abfertigung neu, sowie Inspirationen zum Anlegen deiner Pension erfährst du hier.


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