Die Bedeutung von AEUV und EMRK am 70. Geburtstag des Grundgesetzes - der bessere europäische Grundrechtsschutz

Ich bedaure diese aktuelle Diskussion um das Grundgesetz zu dem 70 Jahrestag am 23.05.2019 sehr, denn meines Erachtens wird zwar das Grundgesetz als Verfassung vor 70 Jahren zurecht gewürdigt, aber in der rechtlichen und insbesondere der Verfassungswirklichkeit spielt es aufgrund der EMRK und des AEUV - glücklicherweise - eine immer geringere Rolle.

Die allermeisten Rechtsakte, welche das Leben in Deutschland regeln, stammen aus Europa und für diese Rechtsakte gilt der europäische Grundrechtekatalog und die EMRK. Zudem geht die freiheitswahrende Rechtsprechung des EGMR in Straßburg - glücklicherweise - und des EuGH in Luxemburg über die Gewährleistungen des GG hinaus.

Aber auch so wichtige Entscheidungen wie jene über die Menschenrechtswidrigkeit der sogenannten Berufsverbote in Deutschland wurde von dem EGMR gefällt.

Die gesamte Rechtsprechung des EuGH zur EZB und den europäischen Rettungsmaßnahmen wäre zudem ohne den EuGH nicht denkbar. Es ist schade, dass ein paar Tage vor den wichtigen EU Wahlen diese Aspekte nicht zumindest ein weig mehr erwähnt und auch gewürdigt werden.

Alles andere führt zu einem - unzeitgemäßen - Verfassungspatriotismus, der von 30 Jahren zurecht erwähnt wurde (Habermas), der aber heute nicht mehr die rechtliche Wirklichkeit und die Verfassung Deutschlands in Europa abbildet.

Und die Würdigung der Rechtsprechung des EuGH und des EGMR haben diese Gerichte auch verdient, da sie unser Gemeinwesen inzwischen besser schützen als das 70 Jahre alte Grundgesetz.I


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