DIE DEUTSCHE WEGZUGSBESTEUERUNG IST GEFALLEN!

Zieht ein Unternehmer von Deutschland in die Schweiz, fiel bisher in Deutschland auf dem Wertzuwachs seiner Firmenbeteiligungen eine Wegzugsbesteuerung an. Laut dem Europäischen Gerichtshof verstösst dies aber gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz – EU. mehr dazu hier

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