Was die DSGVO nicht ändern kann
3 Dinge, die sich auch durch die Datenschutzgrundverordnung nicht ändern werden.
1)Die Regulierungswut der herrschenden Parties bleibt ungebrochen. Die Gesetzesflut erreicht Ihren Höhepunkt und werden wie Service Packs auf die Bürger abgeladen ohne Rücksicht auf deren Qualität und ohne Roll-Back Funktionalität. Die digitalen Methoden unterstützen hochgradig den Prozess der digitalen Regelungswut ("Service-Pack Regulierungen").
2) Die digitalen Methoden erlauben eine zigfache Potenzierung der Verwaltungsmechanismen ohne Rücksicht auf die Verwalteten zugunsten einer sich immer mehr mit Regelungen aufblähenden unproduktiven Verwaltunsadministration ("Peter's Principle im Quadrat").
3) Die digitale Attributierung von Incidents zu den Bürgern eines Landes macht es immer mehr möglich, die Bürger unter verschiedenen Argumenten und Gesichtspunkten immer weiter und immer tiefer zu bespitzeln, die Daten zu sammeln und zu korrelieren und so in die Zange zu nehmen. Auf die ethisch korrekte Ausführung zu vertrauen ist fahrlässig. Aus der Geschichte weiß man, daß durch diese Hintertüren Reiche aufgebaut worden sind und werden können ("Digitale Mittel suchen und finden immer ihren Zweck").