Neues aus der Zoll-Welt: Ausgabe 2 | Woche 36:
Wöchentliche Neuigkeiten und Gesetzesaktualisierungen

Neues aus der Zoll-Welt: Ausgabe 2 | Woche 36:

AKTUELLES

Exportkontrolle: Neue Anpassungen bei AGG seit 1. September 2023

Am 1. August 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Mitteilung im Bundesanzeiger veröffentlicht, die den Widerruf und die gleichzeitige Neubekanntgabe bestimmter nationaler Allgemeiner Genehmigungen betrifft. Mit Wirkung ab dem 1. September 2023 treten zahlreiche dieser Allgemeinen Genehmigungen in ihrer bisherigen Form nicht mehr für den ATLAS-Ausfuhrprozess in Kraft. Stattdessen werden fünf neue Allgemeine Genehmigungen eingeführt.

Die aktualisierten Allgemeinen Genehmigungen, einschließlich ihrer inhaltlichen Änderungen, sind auf der offiziellen Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verfügbar.

Mehr Details zum Thema findest du hier auf der BAFA-Seite.


Zoll veröffentlicht Fachmeldung

Auf der Seite des Zolls wurden Informationen veröffentlicht über die Anforderungen der Ursprungsnachweise, die ab dem 30.09.2023 benötigt werden: „Als geeignete Nachweisdokumente können neben den von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates unter anderem auch Rechnungen, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Langzeitlieferantenerklärung, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen, Zolldokumente des Ausfuhrlandes, Geschäftskorrespondenzen, Produktionsbeschreibungen, Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufverträgen anerkannt werden, aus denen der nicht russische Ursprung der Vorprodukte hervorgeht.“

Mehr zum Thema findest du hier auf der Zoll-Seite.


Das Präferenzsystem für Entwicklungsländer

Im Vereinigten Königreich ist ein neues Präferenzsystem für Entwicklungsländer

(DCTS) in Kraft getreten. Mit dem neuen System möchte die britische Regierung auch weiterhin den Marktzugang für Entwicklungsländer fördern.


Mehr zum Thema findest du hier, von der GTAI gut zusammengefasst.


BREXIT: Neue Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel ab Januar 2024

Für Einfuhren von SPS-Waren aus der EU galten seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs weniger strenge Vorschriften im Vergleich zu Einfuhren aus anderen Drittländern. Nun führt die britische Regierung ein einheitliches System ein. 

Mehr zum Thema findest du hier, von der GTAI gut zusammengefasst.

   


Online-Stammdaten Stammtisch am 15.09.23 um 11 Uhr
STAMMTISCH - STAMMDATEN

Am 15. September um 11 Uhr haben wir den nächsten Stammtisch für euch auf Teams geplant. Dieses Mal wollen wir uns mit der Problematik von inakkuraten Stammdaten im Zollverkehr beschäftigen und gemeinsam Lösungsansätze diskutieren.  

Während der Verwaltung von Stammdaten oft ein großer Aufwand zugeschrieben wird, wird dabei oft vergessen, dass durch fehlerhafte Stammdaten noch viel größere Aufwände entstehen, wie etwa zusätzlicher manueller Aufwand im Versand, inkorrekte Berechnung von Zöllen oder die falsche Ableitung von Beschränkungen oder Verboten, um nur ein paar Beispiele zu nennen.  

Sei also am 15. September um 11 Uhr dabei um ...

  • Wertvolle Tipps von anderen zu erhalten, wie man der Problematik Herr wird  
  • Gemeinsam zu brainstormen, wie digitale Tools bei der kontinuierlichen Stammdatenverwaltung unterstützen können 
  • Einblicke aus unserem Berateralltag mit kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen. Wir freuen uns hier auch über eure Einblicke.  

Der Stammtisch wird moderiert von Janine Lampprecht und Anette Klein.

Merke dir den Termin jetzt vor und melde dich hier an

   


VERTRETUNG IM ZOLL?

Ist das überhaupt möglich?

Die Vertretung gegenüber Zollbehörden: Was du wissen solltest!

Die klare Antwort auf die Frage lautet: Ja, du kannst dich gegenüber den Zollbehörden vertreten lassen. Dennoch gibt es einige wichtige Aspekte, die es zu beachten gilt.

In diesem neuen Blog haben wir uns ausführlicher mit dem Thema auseinandergesetzt und dir alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt.



TRADE & COMPLIANCE

Der Kollege hatte leider kein Glück 

Ein deutscher Unternehmer wurde in Frankreich verhaftet und an Deutschland überstellt. Ihm wird vorgeworfen, Geschäfte im Wert von zwei Millionen Euro in Verbindung mit Maschinenlieferungen nach Russland getätigt zu haben, wobei er die EU-Sanktionen gegen Russland umgangen haben soll.

Im Jahr 2015 soll dieser Unternehmer über Drittunternehmen sechs Werkzeugmaschinen und dazugehöriges Zubehör an ein russisches Unternehmen geliefert haben, das in der Waffenproduktion tätig ist. Die gelieferten Maschinen sollen angeblich für die Herstellung von Präzisionsgewehren verwendet werden können.

Die ganze Story gibt es hier ...


ÜBER UNS

Über Grenzlotsen und unseren Newsletter

Als Vorreiter in Sachen Digitalisierung im Zollwesen liegt es uns am Herzen, Zollverantwortliche mit den wichtigsten Neuigkeiten und Trends zum Thema Zoll und Außenwirtschaft zu informieren.

In unserem wöchentlichen Newsletter befassen wir uns mit Neuerungen im Import- und Exportgeschäft, interessanten Diskussionen, Technologien, Branchen-Events uvm „Grenzenlos informiert“ ist ein Baustein der Leistungen, den wir als Beratungsdienstleister und Technologieanbieter unserer Community kostenlos zur Verfügung stellen. 


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