Die Zukunft des Software-Vertriebs in Europa: Herausforderungen und Chancen durch neue EU-Gesetzgebung
In der dynamischen Welt des Software-Vertriebs[1] gibt es zahlreiche Faktoren, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Während Produktqualität, Zielgruppenansprache, Verkaufs- und Preisstrategien sowie Kundensupport entscheidend bleiben, gewinnt ein weiterer Faktor zukünftig noch mehr an Bedeutung: Compliance. Im Zuge neuer EU-Gesetzgebung wie beispielhaft der NIS-2 Richtlinie, dem Cyber Resilience Act und dem DORA steht die Einhaltung regulatorischer Anforderungen verstärkt im Fokus. Aber was bedeutet das für den zukünftigen Software-Vertrieb in Europa?
Warum Compliance im Software-Vertrieb wichtiger denn je ist
Die Europäische Union ist derzeit dabei, eine Reihe von Gesetzgebung zu verabschieden, die darauf abzielen, die Cybersicherheit und die digitale Resilienz in der Wirtschaft (und zu großen Teilen auch für die öffentliche Hand) zu stärken. Für Unternehmen bedeutet die neue Gesetzgebung, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre Produkte nicht nur den technischen Anforderungen gerecht werden, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Beispiele von betroffenen Software-Unternehmen reichen in alle Ecken der Softwarelandschaft und -schichten[2]: von eigentlicher Sicherheitssoftware, über Betreibersoftware für kritische Infrastruktur, bis hin zu Software, die beispielsweise in Produktion oder Logistik als Maschinensteuerung, als Bestandteil von Automatisierungstechnik (z.B. insbesondere AMR[3], aber auch „starre“ Lager- und Fördertechnik, u. v. m.) genutzt wird, und zwar u. U. auch für Bestandssysteme, zumindest insofern sie geändert oder aktualisiert werden. Diese Entwicklungen beeinflussen nicht nur IT-Abteilungen, sondern jeden, der in irgendeiner Weise Software einsetzt, ganz besonders betreffen sie aber auch schon die Vertriebsstruktur und -prozesse von Software in Europa, denn die Anforderungen an das Produktverständnis steigen und der Vertrieb wird beratungsintensiver (siehe unten).
Ein Überblick über die neue EU-Gesetzgebung an drei Beispielen[4]:
Die Anwendbarkeit ohne direkte Anwendbarkeit – Bitte was?!
Diese genannten Regelungen können Softwareunternehmen auch mittelbar als Beteiligte an einer Lieferkette betreffen. Da viele Organisationen darauf bestehen werden, dass ihre Lieferanten den neuen Standards entsprechen – unabhängig davon, ob sie wirklich auf die Lieferanten anwendbar sind oder nicht – werden sich wahrscheinliche alle Softwareunternehmen den genannten Compliance-Anforderungen stellen müssen. Dies verstärkt den Druck auf die gesamte Lieferkette, sich an die neuen Regelungen anzupassen und deren Anforderungen zu erfüllen.
Direkte Auswirkungen auf den Software-Vertrieb
Die Einhaltung dieser Gesetzgebung kann sowohl direkte, als auch indirekte Auswirkungen auf den Vertrieb von Software haben. Einige wesentliche Aspekte sind:
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Chancen für den Vertrieb innovativer Software-Unternehmen
Obwohl die neue EU-Gesetzgebung Herausforderungen und eine ganze Menge Aufwand für alle Beteiligten darstellen, bieten sie auch zahlreiche Chancen für den Vertrieb innovativer Software-Unternehmen. Unternehmen, die proaktiv auf die Anforderungen reagieren und Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen, können sich so von der Konkurrenz abheben. Sie haben die Möglichkeit, als vertrauenswürdige Partner wahrgenommen zu werden, die Sicherheit und Resilienz in den Mittelpunkt ihrer Geschäftsstrategie stellen.
Fazit
Die neue EU-Gesetzgebung wie die NIS-2-Richtlinie, der Cyber Resilience Act und DORA sind wegweisend für die Zukunft des Software-Vertriebs in Europa. Sie stellen hohe Anforderungen an die Compliance, bieten jedoch auch die Möglichkeit, neue Standards in der Branche zu setzen. Softwareunternehmen, die sich diesen Herausforderungen stellen und Compliance als integralen Bestandteil ihrer Strategie sehen, können nicht nur ihre Marktposition stärken, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden gewinnen.
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P.S. Sogar ChatGPT war verwirrt über das Namensdickicht der Gesetzgebung. Während der Generation des Bildes für diesen Artikel wurde aus „DORA“ und „NIS-2“ auf einmal „DOR-2“ und aus „CRA“ und „DAS“ wurde auf einmal „DRA“. ;-)
WAS IST ZU TUN? In weiteren Artikeln werde ich einzelne Felder der neuen Gesetzgebung beleuchten und darauf eingehen, welche pragmatischen Schritte für wen notwendig sind, um die individuellen Pflichten aus obigen Anforderungen zu erfüllen.
[1] Der Begriff Software-Vertrieb umfasst in diesem Artikel den Vertrieb von verschiedenen Arten von Softwareunternehmen, wie z.B.: Software-Herstellern, -Einführern, -Händlern, oder -Dienstleister.
[2] vgl. VDI 3962
[3] AMR := Autonomous Mobile Robot
[4] Ausblick: Auf diese und weitere neue Gesetzgebung und ihre Umsetzung in der Praxis werde ich in separaten Artikeln noch detaillierter eingehen.