𝐎𝐡 𝐣𝐞, 𝐰𝐢𝐫 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐚𝐦 𝐄𝐧𝐝𝐞, 𝐰𝐢𝐫 𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐊.𝐈.
Das Ende der Sackgasse ist erreicht. Ich war kürzlich in einer Ausschusssitzung und viele der Teilnehmer haben sehr betroffen, zum Teil frustriert und nicht zuletzt hochgradig verärgert über ihre Probleme bei ihren unternehmerischen Prozessabläufen berichtet, insbesondere vor dem Hintergrund der heute angespannter Krisen neue Vorhaben noch voranzutreiben.
Unsere Verwaltungsabläufe lassen sich kurzfristig nicht mehr reformieren. Genehmigungsverfahren durchlaufen absurde Prozesse und die Betroffenen haben auf beide Seiten kapituliert. Wir reden nicht selten mehr über Monate, sondern über Jahre für Genehmigungsprozesse. Der damit verbundene Stillstand verschlingt Unsummen an Geld und führt zu einem irreparablen Schaden für die Volkswirt. Letztlich zu einer wachsenden Abwanderung wertvoller Investitionen.
Das Tragische daran ist, es lässt sich nicht mehr kurzfristig beheben. Der „Mindset“ bedarf eines umfassenden Prozesses in der Gesellschaft und muss dabei einen tiefen Erkenntnisprozess durchlaufen. Wir reden eher von einer Dekade. Bis dahin wird K. I. viele Verfahrensabläufe übernommen haben, mit der Konsequenz einer wachsenden Freisetzung unzähliger Arbeitskräfte.
Dieser Transformationsprozess wird hart sein und, doch um zumindest wichtige Vorhaben voranzutreiben, brauchen wir heute kleinere „Einheiten, eine „Task Force“ mit einer völlig neuen Entscheidungskompetenz. Dazu gehören zur Motivation neue Inzentivprogramme.
Ebenso müssen die Leitplanken von Gesetzen und internen Richtlinien einvernehmlich im politischen Konsens darauf neu abgestimmt werden. Sicherlich unsere Gesetzgebung ist ein großer Wert an sich, aber in einer sich rasch technologisch, wie medial sich verändernden dynamischen Gesellschaft brauchen wir eine aktuelle angepasste Gesetzgebung, die nicht mehrere Jahrzehnte braucht, um diesen Wandel überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Empfohlen von LinkedIn
Das es umsetzbar ist, haben wir zu Beginn der Energiekrise gesehen, wo Genehmigungsverfahren angepasst und drastisch beschleunigt wurden. Wir brauchen wieder mehr Mut und Eigenverantwortung aller Beteiligten im Genehmigungsprozess. Sie müssen aus Ihrem Wissen und in ihrer eigenen Verantwortung handeln dürfen. Es bedeutet den unsäglichen Hierarchiemechanismus in den „Amtsstuben“ abzubauen und auch nicht optimale Entscheidungen zu akzeptieren, denn sie sind nicht per se immer schlechter, als wenn hunderte Sachverhalte im Entscheidungsfindungsprozess innoviert sind.
Wenn wir nicht reagieren, nehmen die Proteste vieler Gruppe auf der „Straße“ zu und verselbstständigen sich weiter. Sie werden zum Spielball populistischer Akteure, die verstehen es für ihre Interessen zu nutzen, und die allgemeine Verdrossenheit bereits in der breite der Gesellschaft, für sich zu gewinnen.
Ein Beschleunigungsverfahren ist gut, aber wird nicht mehr rechtzeitig greifen, um eine Umkehr einzuleiten. Vielmehr müssen an allen Orten die Akteure selbst schauen, wie sie dieses Missmanagement abbauen können, denn sie vor Ort wissen es letztlich am besten.
Dazu brauchen sie einen monetären Anreiz und nicht zuletzt auch Konkurrenz untereinander, damit die Arbeitsgruppen an ihrem Erfolg gemessen werden, um wie nicht selten, am sachorientierten Ablehnen und Verweigern beurteilt zu werden.
--
8 MonateEs ist die totale Verrechtlichung von Planungsprozessen, die im Einzelfalle rationale situationsgerechte Entscheidungen auf der operativen Handlungsebene erschwert und zum Teil verhindert. Diesem Verrechtlichungsprozess liegt eine Rechtsauffassung zugrunde, für die geschriebene, also in Revhtsform gegossene Verfahrensabläufe als sakrosankt gelten. Dabei wird häufig „Gesetz“ mit „Recht“ verwechselt. Recht dient stets einem außerrechtlichen Ziel (Teleologie des Rechts), Gesetz ist der Versuch, diese Ziele - demokratisch legitimiert - allgemeinverbindlich zu definieren. Das kann nur exemplarisch gelingen, beispielhaft. Auf der Strecke bleibt dann häufig die teleologische Interpretation der Rechtsregel und damit die situative Angemessenheit der Rechtsauslegung. „Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind auch Katzen“. Ein solcher Satz übersteigt leider den Horizont mancher „Rechtsanwender“. Dabei lernt doch jeder Jurist: Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.