Einstufung von Aktiven Einkünften
Wie werden aktive Einkünfte von den Finanzbehörden gemäß Außensteuergesetz eingestuft?
Wir stellten bereits in einer der vorangegangenen Fachartikel unseren „MEHR-STUFEN-PLAN“ zu einer möglichen Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland vor. Dem aufmerksamen und gut vorbereiteten Online-Marketer, Berater und Gründer wurde eine umfangreiche Checkliste zur Verfügung gestellt.
Diese dienen als Werkzeug zur Klärung komplexer Fragen im Kontext des internationalen Steuerrechtes. Weiter wurden Fragestellungen zur Klärung aufgezeigt, die mitten aus dem Leben sind.
Das TRAINERTEAM der TEMPULSE CONSULTANCY GLOBAL rund um Bernd Ferber zeigten dem umsichtigen und gut beratenen Online-Marketer, Berater oder Gründer bereits wichtige Aspekte auf, der mit seiner Absicht seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland zu verlagern, beschäftigt ist.
Strategisch stellt sich die Frage, wie werden aktive Einkünfte von den Finanzbehörden gemäß des deutschen Außensteuergesetz eingestuft?
Betreibst du eine Auslandsgesellschaft in einem Niedrigsteuerland solltest du, wie bereits erläutert, „Aktive Einkünfte“ erzielen, um eine Hinzurechnungsbesteuerung im Wohnsitzland der Gesellschafter dieser Gesellschaft zu vermeiden.
Die Gewinne der Auslandsgesellschaft werden sonst im Wohnsitzstaat des Anteilseigners bei den Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, mit der Einkommensteuer versteuert.
Aktive Einkünfte sind im deutschen Außensteuergesetzt (AstG) genau definiert. Alle anderen Einkünfte, die als Nicht-Aktive Einkünfte eingestuft werden, sind nicht ausreichend, um eine Hinzurechnungsbesteuerung im Wohnsitzland der Gesellschafter zu vermeiden. Es wird deutlich, dass eine „Alibi“-Tätigkeit nicht ausreicht.
Aktive Einkünfte sind:
Einkünfte aus einer Produktionsstätte
Einkünfte aus Abbau von Bodenschätzen
Einkünfte aus einer Bautätigkeit, die länger als 12 Monate dauert
Was kann ich tun, wenn meine Auslandsgesellschaft keine Aktiven Einkünfte erzielt?
Wir unterstützen und beraten beim Aufbau einer kaufmännisch eingerichteten Betriebsstätte. Unsere befugten Rechtsdienstleister bieten Beratungsdienstleistungen zur Erzielung aktiver Einkünfte. Die Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung in der Auslandsgesellschaft und das Erzielen aktiver Einkünfte in der Auslandsgesellschaft ist eine zielführende New-Work-Strategie.
Wird eine EU-Auslandsgesellschaft gegründet, wird jeder Unternehmer von uns im Rahmen der Gestaltungsberatung unaufgefordert auf die Erfordernisse des „Aufbaus von Substanz“ hingewiesen. Bernd Ferber CEO der TEMPULSE CONSULTANCY GLOBAL stellt klar, dass viele Wettbewerber das Thema „Substanzaufbau“ im Kontext des internationalen Steuerrechtes völlig vernachlässigen.
Mit Blick auf den moderaten Aufwand zur Nutzung unserer Geschäftsadressen auf 5 Kontinenten, sprechen wir Unternehmer und Unternehmerinnen auf dem Weg zur globalen Unternehmerschaft an. Wir schaffen damit Klarheit durch Positionierung.
P.S. Es folgt: „Details zu einer kaufmännisch eingerichteten Betriebsstätte?“
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