Ende des Booms ? Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat den Bundesrat passiert !

Ende des Booms ? Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat den Bundesrat passiert !

Der Bundesrat ließ am 26.2.2016 das Gesetz zur Wohnimmobilienkredit-Richtlinie passieren. Ziel ist der Schutz von Verbrauchern vor übereiliger Kreditgewährung durch die Banken und der Vorbeugung einer späteren Zahlungsunfähigkeit. Die kreditgewährenden Banken werden verpflichtet, ihre Kunden vor Kreditvergabe besserund genauer zu prüfen, damit trotz des Immobilienbooms tragfähige Kredit gewährt werden.

Wichtige Details sind:

» Kredite nur nach genauer Prüfung:

Künftig darf ein Darlehen erst gewährt werden, wenn das Kreditinstitut sorgfältig geprüft hat, ob der Antragsteller zahlungsfähig ist.

Bei Immobiliendarlehen muss die Überprüfung besonders eingehend erfolgen. Denn mit einem Kredit für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses geht der Käufer hohe finanzielle Verpflichtungen und damit Risiken ein. Vor Abschluss eines Immobilienkredits muss sich der Kreditgeber umfassend über die finanzielle und persönliche Situation des Kunden, seine Vorlieben und Ziele informieren.

» Kopplungsgeschäfte sind unzulässig:

Bei Immobilienkrediten gilt zudem ein weitgehendes Verbot sog. Kopplungsgeschäfte, bei denen es das Darlehen nur im Paket mit anderen Finanzprodukten oder -diensten gibt, etwa mit Sparkonten, Pfandbriefen oder Versicherungen.

» Effektiver Jahreszins: In der Berechnung anzugeben

In die Berechnung sind die vom Verbraucher zu entrichtenden effektiven Zinsen und alle sonstigen Kosten ein¬schließlich etwaiger Vermittlungskosten einzubeziehen.

» Kein ewiges Widerrufsrecht:

Um ein „ewiges Widerrufsrecht“ auszuschließen,
erlischt es künftig spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.

» Mehr Sachkunde von Vermittlern:

Immobilien-Darlehensvermittler müssen künftig einen Sachkundenachweis führen, sich registrieren lassen sowie eine Berufshaft-pflichtversicherung abschließen.

» Mehr Schutz bei hohen Dispozinsen:

Bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung
von Konten müssen Institute eine Beratung über kostengünstigere Alternativen anbieten.

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das ist wider ein Angriff der Vertriebs Gesellschaften wie Versicherungen Geschafft haben mit Pargraffen D/F kommen jetzt die Banken mit Pargraffen İ İzel İst das es alles im eigenen Hause bleibt und vertrieb kaputt zu machen natürlich müssen die Verbraucher geschützt werden durch die ausgebildete Mitarbeiter aber nicht für höhere Ausbildung und Gewerbe Anmeldungs kosten, wer heute ein Vermittler Tätigkeit als Wirtschaft Berater anfangen möchte muss mindestens 5000€ in den Händen nehmen und 1,5 Jahre Ausbildung damit er überhaupt tätig werden kann.

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