EU-Datenschutz-Grundverordnung ist mit 25.05.2016 in Kraft getreten
Am 04.05.2016 erfolgte die Veröffentlichung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGVO) im Amtsblatt der Europäischen Union. Damit tritt sie mit 25.05.2016 in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangszeit am 25.05.2018 für Unternehmen und Behörden wirksam.
In Anbetracht der Vielzahl neuer Regelungen und Anforderungen ist diese zweijährige Frist für Unternehmen in der Praxis eher gering bemessen.