EuGH: Schaden ja, Erheblichkeit aber nicht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern klargestellt, dass der Schaden für einen #Schadensersatzanspruch bei einer Verletzung der #dsgvo nachweisbar sein muss. Wann dies der Fall ist, sollen nationale Gerichte entscheiden.
Der Schadensersatzanspruch sei an drei kumulative Voraussetzungen geknüpft, so der #eugh. Es muss demnach ein Verstoß gegen die DSGVO, sowie ein materieller oder immaterieller Schaden vorliegen. Zudem muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß bestehen. Nicht jeder Verletzung gegen die DSGVO begründet somit automatisch einen Schadenersatzanspruch.