fokus GEFAHR/GUT Newsletter November 2024
In unserem Newsletter stellen wir Ihnen aktuelle Fachbeiträge und Vorschriften sowie Meldungen und Veranstaltungstipps vor.
Der fokus GEFAHR/GUT-Redakteur, Thomas Maier, erläutert im Fachbeitrag, welchen Anforderungen Materialien bei der Einsetzung von heißem Bitumen entsprechen müssen.
In den Vorschriften weisen wir auf den IMDG-Code in der Fassung des Amendments 42-24 für den Seeverkehr hin, der ab Januar 2025 angewendet werden kann und ab 2026 verpflichtend ist. Des Weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass der Bundesrat 14 Änderungsvorschläge zur geplanten Änderungsverordnung der Gefahrstoffverordnung zugestimmt hat.
Außerdem stellen wir Ihnen eine neue, kostenlose Webanwendung vor, um die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit von Druckgeräten regelmäßig zu vereinfachen.
Wie immer haben wir auch einen Veranstaltungstipp für Sie: Hier erfahren Sie mehr über den 28. Gefahrgutkongress Mecklenburg-Vorpommern am 14.11. in Rostock.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihre Redaktion fokus GEFAHR/GUT
1. Fachbeitrag des Monats
Bei der Verbringung von Bitumen ist Sicherheit das höchste Gebot, sonst drohen schwere Verletzungen.
Heißes Bitumen wird über spezielle Fahrzeuge, sogenannte Teerkocher, für Fahrbahnausbesserungen oder neue Fahrbahnen verteilt. Die dafür eingesetzten Materialien – wie Schläuche und Armaturen – müssen höchsten Anforderungen entsprechen. Auch der Mensch kommt bei dieser anstrengenden und gefährlichen Arbeit angesichts hoher Temperaturen an seine Grenzen und benötigt eine umfassende Schutzausrüstung.
1. Vorschriften des Monats
Die Firmengruppe IRI hat das ab 2026 verpflichtende Gefahrgut-Regelwerk für den Seeverkehr mit den markierten Änderungen auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Die Firmengruppe International Registries (IRI), privater Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Schifffahrt und Unternehmensregistrierung, hat auf ihrer Homepage den IMDG-Code in der Fassung des Amendments 42-24 in englischer Sprache veröffentlicht. Alle Änderungen sind dabei mit einem kleinen schwarzen Quadrat vor den jeweiligen Abschnitten und Absätzen markiert.
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Das Amendment 42-24 gilt für den Seeverkehr verpflichtend ab dem 1. Januar 2026, kann aber auf freiwilliger Basis bereits ab dem 1. Januar 2025 angewendet werden.
Der Bundesrat hat 14 Änderungsvorschlägen seiner Ausschüsse zur geplanten Änderungsverordnung der Gefahrstoffverordnung zugestimmt.
Unter dem Tagesordnungspunkt 30 hat der Bundesrat bei seiner 1048. Sitzung am heutigen Freitag, dem 18. Oktober, der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen zugestimmt. Wie der Videoaufzeichnung der Sitzung zu entnehmen ist, fanden von den 29 Änderungsvorschlägen der Ausschüsse des Bundesrates 14 eine Mehrheit im Plenum, ebenso ein Antrag Hamburgs. Darüber hinaus wurden mehrere Entschließungen angenommen, die ab Ziffer 30 ebenfalls in der Liste der Änderungen aufgeführt sind.
3. Meldungen des Monats
Um die Sicherheit von Druckgeräten wie Feuerlöscher, Dampf- und Heißwassererzeuger oder Kompressoren zu gewährleisten, bedarf es derer regelmäßiger Überprüfung. Dabei kann eine neue Webanwendung helfen, die von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und der chemischen Industrie entwickelt wurde und kostenfrei zur Verfügung steht.
4. Veranstaltung des Monats
Am 14.11.2024 lädt die Gustke Transportlogistik & Academy GmbH gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Rostock zu ihrem jährlichen Gefahrgutkongress ein.
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