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Weitere Details zu den neuen Sanktionen vs. RU/BY -- Zusatzzölle für CN-E-Autos
𝐀𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐚𝐧𝐤𝐭𝐢𝐨𝐧𝐬𝐬𝐜𝐡𝐫𝐚𝐮𝐛𝐞 𝐑𝐔/𝐁𝐘 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫 𝐠𝐞𝐝𝐫𝐞𝐡𝐭….
Am 25.Juni trat das 14. Sanktionspaket gegenüber RU in Kraft und mit der nächsten Drehung zum 01.07.2024 (VO 2024/1865 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006) traten die verschärften Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus in Kraft.
Wie im RU-Paket wurden die Güterlisten in Bezug auf die Ausfuhrverbote und Einfuhrverbote auch für Belarus nochmals deutlich ausgeweitet. Auch die Maßnahmen im Verkehrsbereich wurden angepasst.
Eingeführt wurde nun auch das Durchfuhrverbot. Bestimmte Güter sind vom Durchfuhrverbot durch belarussisches Hoheitsgebiet betroffen. Es ist nun Bestandteil der Belarus-Sanktionen, um das Risiko der Umgehungslieferungen weiter zu minimieren.
Darüber hinaus verbietet der Beschluss (GASP) 2024/1864 die Erbringung von Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, IT-Beratung und Rechtsberatung für Belarus.
Das kommt einem doch bekannt vor: „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“
Ausführer sind nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien gemäß den Listen der Anhänge XVI, XVII, XXVIII und XXX der Verordnung (EG) Nr. 765/2006, von Gütern von gemeinsamer hoher Priorität oder von Feuerwaffen und Munition gemäß der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates nach Belarus oder zur Verwendung in Belarus vertraglich zu verbieten. Insbesondere für in Anhang XXX der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten Güter gilt, wenn Wirtschaftsteilnehmer aus der Union, die Güter von gemeinsamer hoher Priorität in andere als die in Anhang Vba der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 aufgeführten Drittländer (NO, CH, USA, JP, GB, KR, AU, CA, NZ, LI, IS) verkaufen, liefern, verbringen oder ausführen, dazu verpflichtet, Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einzuführen, mit denen die Risiken der Wiederausfuhr nach Belarus ermittelt, bewertet und gemindert werden können.
Für RU und BY müssen nun entsprechende Sorgfaltspflichten für gemeinsame Güter mit hoher Priorität umgesetzt werden.
Unternehmen in der EU müssen die gebotene Sorgfalt walten lassen, um zu vermeiden, dass gemeinsame Güter mit hoher Priorität nach Belarus oder Russland gelangen. Außerdem müssen Unternehmen dafür sorgen, dass ihre Tochtergesellschaften im Ausland, die mit entsprechenden Waren handeln, ebenso verfahren („Best-Effort“-Verpflichtung).
Einen transparenten Überblick stellt die EU Kommission zur Verfügung:
Quelle: Amtsblatt der EU L 2024/1865 v. 30.06.2024
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𝐀𝐮𝐜𝐡 𝐝𝐢𝐞 𝐔𝐒𝐀 𝐞𝐫𝐡ö𝐡𝐞𝐧 𝐩𝐚𝐫𝐚𝐥𝐥𝐞𝐥 𝐳𝐮 𝐝𝐞𝐧 𝐄𝐔-𝐁𝐞𝐬𝐜𝐡𝐥ü𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐃𝐫𝐮𝐜𝐤:
Das Bureau of Industry and Security (BIS) nimmt erneut Änderungen an den Russland- und Belarus-Sanktionen im Rahmen der Export Administration Regulations (EAR) vor, die auch Auswirkungen auf z.B. in der EU ansässige Re-Exporteure haben können.
So werden nun für bestimmte als „EAR99“-Güter eingestufte „Software“ eine Genehmigungspflicht eingeführt, wenn diese für Russland oder Belarus bestimmt ist. Mehr Infos dazu unter dem Link:
𝐄𝐔-𝐙𝐮𝐬𝐚𝐭𝐳𝐳ö𝐥𝐥𝐞 𝐚𝐮𝐟 𝐄𝐥𝐞𝐤𝐭𝐫𝐨𝐚𝐮𝐭𝐨𝐬 𝐚𝐮𝐬 𝐂𝐡𝐢𝐧𝐚
Ab sofort müssen Importeure vorläufige EU-Zusatzzölle auf Elektroautos aus China als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Konkret gelten folgende Zollsätze für chinesische Hersteller: 17,4 Prozent für BYD, 19,9 Prozent für Geely und 37,6 Prozent für SAIC. Für andere Hersteller sind 20,8 Prozent vorgesehen, und für Firmen, die bei der Untersuchung nicht kooperiert hatten, würde ein Strafzoll in Höhe von 37,6 Prozent fällig. Die Zölle kommen auf einen bereits bestehenden Zollsatz von zehn Prozent hinzu.
Die vorläufigen Zölle sind das Ergebnis einer Untersuchung der EU-Kommission, die zeigte, dass die gesamte Wertschöpfungskette für Elektroautos in China stark subventioniert ist. Zudem würden Importe aus dem Land die Industrie in der EU gefährden.
Die Entscheidung darüber, ob die vorläufigen Strafzölle tatsächlich gezahlt werden müssen, soll innerhalb von vier Monaten getroffen werden.
Innerhalb dieser Zeit will die EU-Kommission einen Vorschlag für langfristige Zölle vorlegen. Diesen kann eine Mehrheit der EU-Staaten aber auch ablehnen. Wenn keine langfristigen Zölle erhoben werden und eine Lösung mit China gefunden wird, müssen den Angaben zufolge auch die nun in Kraft gesetzten vorläufigen Zölle nicht gezahlt werden
Quelle: Süddeutsche Zeitung v. 05.07.2024