Future Audit - Thesen

Future Audit - Thesen

  1. Inhaltliche Individualisierung der Abschlussprüfung trotz einheitlicher Prüfungskriterien
  2. Prüfung von Daten und Datengenerierungspotenzialen anhand von neu zu entwickelnden Prüfungskriterien
  3. Die Beurteilung von Geschäftsmodellen als Bestandteil von Prüfungen
  4. Die Prüfung und die Erstellung von Vorhersagen
  5. Ergänzung bzw. Ersatz von finanziellen Daten, als bisheriger Prüfungsgegenstand, durch nicht-finanzielle Daten über das Unternehmen als künftiger Prüfungsgegenstand
  6. Erweiterung des Kreises für Standardsetzer auf supranationale Organisation mit der Eigenverpflichtung zur Abstimmung ihrer Anforderungen
  7. Einrichtung von Plattformen für verfügbare Daten und Anwendungen zur Durchführung der Abschlussprüfung mit einem zusätzlichen Wertbeitrag für die zu prüfenden Unternehmen
  8. Integration von frei-verfügbaren Informationen und geschützten Informationen des Mandanten für die künftige Analyse in den Abschlussprüfungen
  9. Künstliche Intelligenz ersetzt die bisherigen, standardisierbaren Tätigkeiten in der Abschlussprüfung und ermöglicht eine Erweiterung der Inhalte von Abschlussprüfungen im Bereich der Vorhersage und nicht-finanziellen Daten
  10. Ein Schwerpunkt der Abschlussprüfung wird in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von KI Systemen liegen
  11. Systemseitige Durchführung der Abschlussprüfung auf der Seite der Mandanten mit Softwareinstrumenten des Abschlussprüfers auf der Hardware der zu prüfenden Unternehmen
  12. Durch Technologie wird eine Vollprüfung und Systemprüfung möglich, die in Abhängigkeit von Risikoprofil und Aufwand individuell für die Mandanten zugeschnitten ist.
  13. Weitgehende Vermeidung von unterjähriger oder jähriger Berichterstattung zugunsten einer punktuellen, anlassbezogenen Abschlussprüfung
  14. Erhalt einer minimalisierten national geprägten Jahresprüfung zur Erfüllung steuerlicher und rechtlicher Anforderungen
  15. Vollständig integrierte und automatisierte Berichterstattung über die Prüfung ohne manuelles Eingreifen (Systeme prüfen Systeme) für die bisherige Finanzberichterstattung
  16. Vergütung für die Abschlussprüfung nach dem Wertbeitrag der Prüfung und dem Risikoprofil des Unternehmens                

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Weitere Artikel von Prof. Dr. Rüdiger Loitz

Ebenfalls angesehen

Themen ansehen