Gebäudeenergiegesetz 2024: Der Betrieb zählt jetzt mit!
Den klassischen Wärmeschutznachweis für Gebäude gibt es schon lange nicht mehr! Der früher, simple Nachweis zur Dämmqualität der Gebäudehülle hat sich im Rahmen des Energienachweises - erst nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), jetzt nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) - zu umfassenden Energiekonzepten weiterentwickelt. Diese müssen im Detail mit den rechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt werden.
Neben dem bundesweit geltenden GEG sind zunehmend auch länderspezifische Vorgaben zu berücksichtigen. Diese regeln unter anderem den Einsatz von Photovoltaik und erneuerbaren Energien. So entsteht ein komplexes Geflecht von Anforderungen rund um das Thema Energieeffizienz in Gebäuden.
In unserem letzten Freitagsworkshop bei a-energen haben wir uns im Team intensiv mit einem weiteren wichtigen Aspekt beschäftigt: Das Gebäudeenergiegesetz 2024 schreibt für Gebäude mit einer Heiz- oder Kühlleistung über 290 kW die Einführung eines Energiemonitorings vor. Für Bestandsgebäude ist dies bis Ende des Jahres umzusetzen, für Neubauten bereits mit der Errichtung. Zusätzlich muss ein Verantwortlicher für das Gebäudeenergiemanagement benannt werden.
Diese Neuerungen verdeutlichen, dass der Gesetzgeber den Fokus des Gebäudeenergiegesetzes erweitert hat: Nicht nur die Errichtung, sondern auch der energieeffiziente Betrieb und die Optimierung von Gebäuden rücken immer stärker in den Vordergrund. Dies ist keine nationale Idee, sondern die nationale Umsetzung der zugrunde liegenden europäischen Richtlinien.
Natürlich bringen diese neuen Regelungen auch einige rechtliche Unklarheiten mit sich, die in der Praxis noch genauer definiert werden müssen. Deshalb bleibt das Thema hochspannend und bei a-energen geben wir ihm viel Raum. Parallel zu unserer Expertise und unseren Leistungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz bauen wir daher die Themen Energiemonitoring und Energiemanagement kontinuierlich weiter aus.
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