Liebe Follower und Freunde,
diese Woche lesen Sie von drei Urteilen, die AnlegerInnen nach einem Zusammenschluss im Anlegerforum Investmentcheck.Community erstritten:
- Gerichtsurteile gegen EVDI: Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass die Crowdfunding-Plattform EV Digital Invest AG (EVDI) wegen Täuschung der Anleger im Projekt „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ Schadensersatz leisten muss. Das Gericht sah eine Verletzung des Anlagevermittlungsvertrags und bewertete die mangelhafte Plausibilitätsprüfung als entscheidend.
- Fehlerhafte Informationen: EVDI bot die Finanzierung eines Mehrfamilienhauses in München an, wobei die Angaben über den Bautenstand und die wirtschaftliche Lage falsch waren. Schon vor dem Start des Fundings hatten die finanzierende Bank den Darlehensvertrag gekündigt und die Stadtwerke die Baustellenversorgung abgestellt.
- Verteidigung von EVDI: EVDI behauptet, von der Emittentin getäuscht worden zu sein und selbst keine Anzeichen für eine drohende Insolvenz erkannt zu haben.
- Hoffnung für weitere AnlegerInnen: EVDI hat bei diesem Funding offenbar blind den Angaben der Emittentin vertraut, was zu erheblichen Verlusten für die AnlegerInnen führte. Offenbar wurde bei diesem Folgefunding mit der Nummer „II“ keine vollständige Analyse mehr durchgeführt. Solche ungenügenden „Prolongationsprüfungen“ könnten auch bei anderen Fundings rechtliche Ansatzpunkte bieten.
Um den vollständigen Beitrag lesen zu können, klicken Sie hier: Gericht sieht EVDI-Anleger getäuscht
Vorstandsvorsitzende des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.
5 MonateIch gratuliere Florian Pielsticker herzlich zu diesem wunderbaren Erfolg im Sinne der Anleger. Der Weg dorthin war ziemlich steinig, umso erfreulicher ist das aus meiner Sicht sehr überzeugend begründete Urteil.