Geschäftsführer und Steuerberater aufgepasst: Wer seinen Jahresabschluss nicht (rechtzeitig) offenlegt, kann künftig abgemahnt werden!

Geschäftsführer und Steuerberater aufgepasst: Wer seinen Jahresabschluss nicht (rechtzeitig) offenlegt, kann künftig abgemahnt werden!

Durch ein neues Urteil des LG Bonn besteht nun die Möglichkeit, Verstöße gegen die Publizitätspflicht wirksam zu sanktionieren. weiter lesen

Daniel Levelev

B2B Vertrieb mit System statt Marketing & Sales mach dem Zufallsprinzip. 𝐌𝐞𝐞𝐭𝐢𝐧𝐠 𝐚𝐬 𝐚 𝐒𝐞𝐫𝐯𝐢𝐜𝐞 (𝐌𝐚𝐚𝐒) 𝐟𝐮̈𝐫 𝐈𝐓/𝐒𝐨𝐟𝐭𝐰𝐚𝐫𝐞 & 𝐈𝐧𝐝𝐮𝐬𝐭𝐫𝐢𝐞 | geschäftsführender Gesellschafter @ LVC

8 Jahre

schon traurig, dass man in D-Land für alles mögliche abgemahnt werden kann... absolut unnötig und gerade für Startups und KMU belastend...

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