Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zugestimmt. Ziel ist die Eindämmung der negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen und Privatpersonen.
Das Gesetz sieht dazu weitgehende Änderungen des Gesellschafts-, Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vor. Weitere Informationen haben unsere Experten zusammengestellt: