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Information zur Chemikaliengesetzgebung
GHS-Kennzeichnung
Dieses Merkblatt richtet sich an Händler sowie an Verwender von Chemikalien, die nach GHS gekennzeichnet sind.
Was ist das GHS?
Das GHS (Globally Harmonised System) ist ein Kennzeichnungssystem welches erlaubt, gefährliche Chemikalien weltweit vergleichbar zu kennzeichnen.
In Europa wird das GHS gemäss der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 umgesetzt. Auch in der Schweiz sind Produkte nach dem neuen System gekennzeichnet.
Seit dem 01.06.2015 ist die Kennzeichnung nach GHS für alle gefährlichen Chemikalien obligatorisch.
Die bisherige Einstufung ist weiterhin im Sicherheitsdatenblatt zu finden. Diese ist wichtig, um Folgepflichten (z.B. Abgabe- oder Lagerungsvorschriften, Mengenschwellen) zu ermitteln.
Prinzipien des GHS
Die verschiedenen Arten von Gefährdungen, die von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen (Gegenständen) ausgehen können, werden in Gefahrenklassen eingeteilt:
- Physikalische Gefahren 16 Gefahrenklassen
- Gesundheitsgefahren 10 Gefahrenklassen
- Umwelt 2 Gefahrenklassen
Innerhalb der Gefahrenklassen wird je nach Ausmass/Schweregrad der Wirkung weiter in Gefahrenkategorien eingeteilt (je nach Gefahrenklasse gibt es zwischen 1 und 7 Kategorien).
Aufgrund der Einstufung in die Gefahrenklassen und Kategorien werden die Produkte mit entsprechenden Piktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet. Die beiden Signalwörter sind ein neues Konzept in GHS.
Das Signalwort
GEFAHR wird für die gefährlicheren Kategorien verwendet
ACHTUNG steht für die weniger gefährlich
Neu
Gefahrenhinweise ( H und P Sätze)
Weitere Informationen und Merkblätter zu verschiedenen Themen des Chemikalienrechts finden Sie unter
A. Kühne