Gleiche Qualifikation - gleiche Augenhöhe
Psychologische PsychotherapeutInnen setzen ein deutliches Zeichen. Sie sind nicht länger bereit, als Hilfspersonal der psychotherapeutisch-psychiatrischen Grundversorgung zu gelten. Da sie über dieselbe Qualifikation wie ärztliche PsychotherapeutInnen (PsychiaterInnen) verfügen, wollen sie endlich auf gleicher Augenhöhe wahrgenommen werden. Folglich sind deren Leistungen durch die Grundversicherung der Krankenkasse zu entgelten.
Absolut richtig!
Genau darum geht es und es muss sich etwas ändern was die grundversicherung und abrechnung angeht Und zwar pro psychologinnen Psychotherapie
Bildungsexperte | Trainer für Didaktische Reduktion und Erwachsenenbildung | Fachbuchautor | Podcast-Host bei "Education Minds"
6 JahreEin wichtiges Zeichen für Fairness und Zusammenarbeit auf Augenhöhe!
Broadly educated and engaged Health Psychologist and Psychotherapist for your Health and Sustainable Contentment
6 JahreAllerhöchste Zeit! Danke! 🙏